Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem SGB II setzt sich aus der Regelleistung und gegebenenfalls Sonderleistungen zusammen. Die Regelleistung umfasst die Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie beinhaltet die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei diese angemessen sein müssen. Die monatliche Regelleistung zur Deckung des Lebensunterhalts beträgt bei alleinstehenden Personen im Jahre 2010 359 Euro. Bei Erwachsenen, die in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, beträgt die Regelleistung 90% pro Bedürftigen, also 323 €. Gehören der Bedarfsgemeinschaft weitere Personen zwischen dem 15. und 24. Lebensjahr an, werden für diese jeweils 287 € gezahlt.
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Mehrbedarf und Sonderleistungen
In einigen Fällen werden zusätzlich zur Regelleistung Leistungen für den Mehrbedarf beim Lebensunterhalt gezahlt. Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern sowie werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten zusätzlich 17% der Regelleistung. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich eine kostenaufwendige Ernährung benötigen, erhalten ebenfalls zusätzliche Leistungen.
Über die Regelleistung hinaus können gegebenenfalls Sonderleistungen geltend gemacht werden. Dies gilt beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung oder für Anschaffungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Auch für Schülerinnen und Schüler können gegebenenfalls einmalige Sonderleistungen in Höhe von maximal 100 € bezogen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht.
ALG2-Leistungen für Menschen mit Behinderung und kranke Menschen
Die Gesundheit ist wohl das höchste Gut des Menschen und sollte auch dementsprechend geschätzt werden. Leider erfreuen sich nicht alle Menschen bester Gesundheit, was auch in Zusammenhang mit der Höhe des Arbeitslosengeldes 2 beachtet werden muss. Menschen mit Behinderung und kranke Menschen können weitere ALG2-Leistungen in Anspruch nehmen und somit höhere Bezüge erhalten.
Zusätzlich zum allgemeinen Regelbedarf und üblichen Mehrbedarfen können auch laufende Sonderbedarfe beansprucht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund einer Erkrankung spezielle Hygieneartikel und Pflegeprodukte notwendig sind. Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel praktische Unterstützung bei der Haushaltsführung brauchen, können mitunter einen laufenden Sonderbedarf für eine Haushaltshilfe geltend machen. Mehrbedarfe für orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und spezielle Krankenkost können das monatliche Arbeitslosengeld 2 ebenfalls erhöhen.