Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld 1 + 2
Beim Arbeitslosengeld 1 handelt es sich um einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch, den jeder Arbeitnehmer hat, der über einen bestimmten Zeitraum Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von der Beschäftigungsdauer vor der Arbeitslosigkeit ab und die Höhe des Anspruchs ist abhängig vom durchschnittlichen Gehalt, das zuletzt erzielt wurde. Während man Arbeitslosengeld bezieht, ist man verpflichtet, sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch gegenüber der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden. Kürzungen des Arbeitslosengelds können erfolgen, wenn der Arbeitslose seine Mitwirkungspflicht verletzt und eine vorgeschlagene, zumutbare Arbeitsaufnahme verweigert. Sogar eine Sperre der Leistung ist möglich, wenn der Arbeitslose nicht aktiv nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis sucht.
Das Arbeitslosengeld 2, auch unter dem Begriff Hartz IV bekannt, ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 eine Sozialleistung, die dazu dient, das Existenzminium abzudecken. In der Regel erhalten Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, Arbeitslosengeld 2 und auch andere hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, können in Deutschland diese Sozialleistung beziehen. Anspruch auf ALO II hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Unterhalt nicht durch eigenes Vermögen bestreiten und auch von Angehörigen keine Unterstützung erhalten kann. Natürlich sollen alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II beziehen, wieder in die Arbeitswelt integriert werden und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Daher gewährt der Staat nur Arbeitslosengeld 2, wenn der Bezugsberechtigte sich stetig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Auch Minijobs oder Teilzeitstellen sind hier zumutbar und wer die Aufnahme einer ihm zumutbaren Arbeit verweigert, muss mit Kürzungen oder gar eine Sperre der Sozialleistung rechnen. Ein Informationsgespräch bei der Agentur für Arbeit hilft bei allen Fragen rund um ALO I und II weiter und auch im Internet kann man die genauen gesetzlichen Bestimmungen zu den staatlichen Leistungen nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beziehungsweise Arbeitslosengeld 2?
Die grundlegenden Differenzen zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II werden unter anderem anhand der Gruppe der Anspruchsberechtigten deutlich. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnungen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Leistungen, die sich dementsprechend an unterschiedliche Zielgruppen richten. Nachfolgend findet sich ein Überblick über die Anspruchsberechtigten von ALG 1 und ALG 2:
- Arbeitslosengeld 1
anspruchsberechtigt sind Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit erfüllen - Arbeitslosengeld 2
anspruchsberechtigt sind alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben und zudem bedürftig sind
Der wesentliche Unterschied besteht demnach in der Erfüllung der Anwartschaftszeit, die für den Bezug von ALG I unerlässlich ist. Folglich muss man in den vorherigen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Darüber hinaus wird ALG I nur zeitweise gewährt, während für das Arbeitslosengeld II keine maximale Bezugsdauer existiert.
Trotz Job Arbeitslosengeld? – Wie ist das möglich?
Grundsätzlich richtet sich das Arbeitslosengeld an Menschen, die arbeitslos sind und dementsprechend über kein Einkommen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verfügen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn zuweilen haben auch Erwerbstätige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gehalt zum Leben nicht ausreicht. Besteht eine Bedürftigkeit trotz Job, springt folglich der deutsche Sozialstaat ein. Als sogenannter Aufstocker kann man demnach trotz Job Arbeitslosengeld beziehen. Dass dies nicht Sinn und Zweck der Sache ist, liegt wohl auf der Hand, denn Menschen deren Einkommen nicht zum Leben reicht, befinden sich in einer äußerst prekären Situation.
Wie läuft der Übergang von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2 ab?
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer nicht um seine Existenz fürchten. Falls man zwischenzeitlich keinen neuen Job finden konnte, erfolgt ein Übergang zu Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bezeichnet wird. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag.