Wer hat Anspruch auf BAföG?

Wer in jungen Jahren den richtigen Ausbildungsweg wählt, kann in der Zukunft auf ein solides Wissen setzen. Das BAföG ermöglicht einem großen Kreis von Förderungsberechtigen eine vollfinanzierte Ausbildung. Bereits als Schüler kann man BAföG-Leistungen in Anspruch nehmen. Die BAföG-Leistung für Schüler wird für den Besuch an einer weiterbildenden Schule gewährt und muss auch nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Leistung, die man für ein Studium erhält, muss teilweise zurückgezahlt werden. Es sollte beachtet werden, dass es für den Bezug von BAföG eine Altersgrenze gibt.

BAföG-Förderung und obere Altersgrenze

Hinsichtlich der Altersgrenze ist BAföG in erster Linie für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht. Die BAföG-Leistung kann nur dann genehmigt und in Anspruch genommen werden, wenn bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Das neue BAföG, das 2010 in Kraft getreten ist, ermöglicht es Erwachsenen, die einen Masterstudiengang absolvieren, ebenfalls ohne Rücksicht auf die Altersgrenze BAföG-Leistung in Anspruch zu nehmen. Die Altersgrenze für BAföG-Förderung wurde durch das neue Gesetz hochgesetzt. Wer zu Beginn des Masterstudiengangs noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hat, kann auf finanzielle staatliche Unterstützung bauen.

Für Auszubildende des zweiten Bildungsweges gelten Ausnahmen. Diese Regel trifft ebenso nicht auf Auszubildende zu, die Kinder unter zehn Jahren haben. Ganz bewusst sieht das BAföG eine Altersgrenze vor, um somit die jugendpolitische Zielsetzung des Gesetzes zu unterstreichen.

Welche Voraussetzungen muss man für den Anspruch auf BAföG erfüllen?

Um einen etwaig vorhandenen Anspruch auf BAföG geltend machen zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sind Deutsche sowie Ausländer, die über eine Niederlassungserlaubnis, ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG verfügen, berechtigt, BAföG-Leistungen zu erhalten. Darüber hinaus ist das Höchstalter in § 10 BAföG geregelt. Demzufolge kann eine Förderung nur beantragt werden, wenn die betreffende Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird. Master-Studiengänge bilden eine Ausnahme, denn hier gilt ein Höchstalter von 35 Jahren.

Nach § 9 und § 48 BAföG kann der Anspruch auf BAföG auch nur dann gewährt werden, wenn eine Aussicht auf Erfolg der Ausbildung besteht. Weiterhin muss die Ausbildung selbst, für die BAföG-Leistungen beantragt werden, förderungsfähig sein. Gemäß § 2 BAföG trifft dies auf den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, ein Studium an einer Hochschule sowie eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen sowie in Berufsfachschul-, Fach- und Fachoberschulklassen zu. Schüler und Studenten sollten sich beim zuständigen BAföG-Amt also erst einmal ausführlich darüber informieren, ob sie überhaupt Anspruch auf BAföG haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

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