Wann, wie und wo wird der Bafög-Antrag gestellt?

Wer für ein Studium, eine schulische Ausbildung oder für ein Praktikum im Ausland eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG beantragen möchte, sollte sich vor Antragstellung über die Voraussetzungen für die Gewährung von BAföG-Leistungen informieren. Das zuständige BAföG-Amt für die Förderung von Studenten im Inland ist das jeweilige Studentenwerk der Hochschule, an der die Einschreibung erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

Bei einer schulischen Ausbildung im Inland wird der BAföG-Antrag bei den zuständigen Kreisämtern für Ausbildungsförderung gestellt. Dies gilt ebenso für kreisfreie Städte. Wer einen Besuch an einem Abendgymnasium, Kolleg, an einer höheren Fachschule oder Akademie plant und eine Ausbildungsförderung beantragen möchte, stellt seinen BAföG-Antrag beim örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Hierbei muss beachtet werden, dass sich das Amt auch im Bezirk der Ausbildungsstätte befindet. Der schriftliche BAföG-Antrag sollte grundsätzlich dann gestellt werden, wenn der Ausbildungsort bekannt ist, da somit auch die Zuständigkeit des jeweiligen Amtes festgelegt wird. Alle erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhältlich.

BAföG-Antrag und Ausbildung im Ausland

Wer ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland anstrebt, stellt seinen BAföG-Antrag bei den zentralen Auslandsämtern in Deutschland. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter zuständig. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende.

Wann sollte man den BAföG-Antrag stellen?

Für Schüler und Studenten, stellt sich immer wieder die Frage, ab wann man den BAföG-Antrag stellen sollte. Grundsätzlich ist es ratsam, diesen Schritt möglichst früh zu tun, denn durch die Bearbeitungszeit vergeht ohnehin einige Zeit von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung. Damit möglichst keine Versorgungslücken und daraus resultierende finanzielle Probleme entstehen, sollte man sich rechtzeitig ans BAföG-Amt wenden und dort alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Sobald feststeht, wo welche Ausbildung begonnen wird, kann man das BAföG bei der zuständigen Stelle beantragen. Spätestens zum Beginn des Studiums oder der schulischen Ausbildung sollte man den BAföG-Antrag stellen, denn die Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt. Frühester Leistungsbeginn ist demnach der Zeitpunkt der Antragstellung. Um keine Einbuße zu erleben, muss man den BAföG-Antrag unbedingt rechtzeitig einreichen. Wer noch nicht alle Unterlagen beisammen hat, sollte dennoch den Antrag auf BAföG abgeben und die noch fehlenden Unterlagen nachreichen.

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