BaföG oder Bankdarlehen?
Bildung ist in Deutschland keine Frage des Wohlstandes und wer sein Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat verschiedene Möglichkeiten von staatlicher Seite Hilfe zu erhalten. In der Regel erhalten mittelose Studenten, deren Eltern keine Unterstützung gewähren können,
BaföG, die gängigste Art der Ausbildungsförderung. Dabei werden 50 Prozent des Darlehens als Staatsdarlehen gewährt und die andere Hälfte als Zuschuss. Lediglich der Staatsanteil muss nach Beendigung des Studiums zurückbezahlt werden, wobei hier humane Raten die Regel sind. In einigen Fällen kann auch ein Vollzuschuss gewährt werden, der nicht zurückbezahlt werden muss, doch das ist meist
bei Schüler-BaföG der Fall.
Kann jeder Student BaföG beantragen?
Nein, nicht jeder Student kann
BaföG als Vollzuschuss beantragen und auch ein Staatsdarlehen mit Zuschussanteil wird nicht immer gewährt. Dann kann ein Bankdarlehen gewährt werden, das besonders niedrige Zinssätze vorsieht und die Zinszahlungen bis zur Rückzahlung des Kredits zurückstellt.
Bankdarlehen für das Studium
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann unter bestimmten Voraussetzungen dieses Bankdarlehen zur Finanzierung eines Studiums gewähren. Anträge dafür nimmt das zuständige BaföG-Amt entgegen, wobei der Sitz der Hochschule ausschlaggebend ist. Das von dort anschließend kommende Angebot muss vom Studierenden innerhalb eines Monats unterschrieben zurückgesendet werden, da die Bewilligung sonst erlischt. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich wie in den meisten Fällen einer Ausbildungsförderung auf ein Jahr und die Auszahlung erfolgt in monatlichen Beträgen auf ein inländisches Bankkonto. Grundsätzlich gilt das verzinsliche
Bankdarlehen als Fördermöglichkeit, wenn die Förderhöchstdauer überschritten wurde. Es soll Studenten ein zusätzliches Semester ermöglichen, wenn es auch nach Überschreitung des Regelzeitstudiums noch gute Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss gibt. Natürlich kann diese Form der Ausbildungsförderung auch unter anderen Bedingungen gewährt werden, allerdings sollte man bedenken, dass hier alle gewährten Leistungen samt Zinsen zurückbezahlt werden müssen.