Wie lange bekommt man Bafög?
Das vorrangige Ziel des BAföG ist die finanzielle Ausbildungsförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hierbei handelt es sich nicht um die Förderung von besonderen Talenten, sondern BAföG ermöglicht einem breiten Kreis von Förderungsberechtigten eine vollfinanzierte Ausbildung. Die BAföG-Leistung wird für die Dauer der Ausbildung gewährleistet. Auch in der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit wird die Ausbildung weiterhin finanziert und ein Anspruch auf BAföG-Leistung ist garantiert. Die BAföG-Leistung wird Schülerinnen und Schülern für die Dauer des Besuchs der Ausbildungsstätte gezahlt. Studentinnen und Studenten erhalten die BAföG-Leistung für die Dauer der Regelstudienzeit. Die jeweilige Regelstudienzeit definiert somit die Förderungshöchstdauer, wobei in bestimmten Sonderfällen die Dauer der BAföG-Leistung verlängert werden kann. Die Dauer der BAföG-Leistung im Ausland beträgt in der Regel maximal 1 Jahr. Hierbei handelt sich um die Maximalförderung für einen Auslandsaufenthalt.
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Die Dauer der BAföG-Leistung kann in Ausnahmefällen verlängert werden
In speziellen Fällen können Studentinnen und Studenten ihr Studium nicht in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit absolvieren. Um das Studienziel erreichen zu können, sieht das BAföG Sonderegeln vor. Die Dauer der BAföG-Leistung kann verlängert werden, wenn das Studium aufgrund einer Behinderung nicht in der vorgeschriebenen Regelstudienzeit beendet werden kann. Durch eine Schwangerschaft, Kindererziehung oder durch eine Gremientätigkeit innerhalb der Ausbildungsstätte kann die Dauer der BAföG-Leistung ebenso verlängert werden.
Was passiert mit dem BAföG-Anspruch nach Überschreitung der Regelstudienzeit?
Die Hochschulen geben die Regelstudienzeit für ihre Studiengänge so an, dass diese auch in diesem Zeitraum zu schaffen sind. Durch den Bologna-Prozess und die international anerkannten Abschlüsse Bachelor und Master werden Studierende heute mit einem straffen Programm konfrontiert. Wer dieses Pensum aus gesundheitlichen, finanziellen oder persönlichen Gründen nicht schafft, überschreitet so recht schnell die Regelstudienzeit. In Zusammenhang mit dem BAföG können sich so große Probleme ergeben, denn grundsätzlich besteht der BAföG-Anspruch nur für die Dauer der jeweiligen Regelstudienzeit.
BAföG-Empfänger, die mehr Zeit für ihr Studium brauchen, fragen sich natürlich, was mit ihrem BAföG-Anspruch nach Überschreitung der Regelstudienzeit passiert. In der Regel fallen die Leistungen weg, so dass man sich um eine alternative Studienfinanzierung kümmern und mitunter einen Studienkredit aufnehmen muss. Gemäß § 15 BAföG kann das BAföG-Amt eine Ausnahme machen und über die Förderungshöchstdauer hinweg Leistungen gewähren, sofern eine Schwangerschaft, Pflege eines Angehörigen, Erziehung eines eigenen Kindes oder eine Behinderung vorliegt. Vielen Studenten ist dahingegen unbekannt, dass das BAföG ebenfalls über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden kann, wenn man beispielsweise Mitglied eines Gremiums oder Organes der Hochschule, des Landes, Studentenwerkes oder studentischen Selbstverwaltung war. Darüber hinaus ist auch das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung Gegenstand der Ausnahmeregelung in § 15 Bundesausbildungsförderungsgesetz.