Muss das Bafög zurückgezahlt werden?

Wer BAföG-Leistungen in Anspruch nimmt, ist grundsätzlich zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG-Leistungen als Vollzuschuss. Sie sind zu keinerlei Rückzahlung der Förderungsleistung verpflichtet. Studierende hingegen müssen das zinsfreie Staatsdarlehen zurückzahlen. Die Rückzahlung der BAföG-Leistung betrifft somit ausschließlich Studierende an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien.

Bei der Rückzahlung des zinsfreien Staatsdarlehens sind wichtige Regeln zu beachten. Die Rückzahlung der BAföG-Leistung erfolgt an das zentrale Bundesverwaltungsamt in Köln. Das Amt unterrichtet den Darlehensnehmer nach 4 1/2 Jahren über die Gesamthöhe des Darlehens und über die Höhe der Raten. Der Bescheid bezüglich der Rückzahlung der Förderleistung ist bindend. Zugleich informiert das Bundesverwaltungsamt über den Termin der ersten Rückzahlungsrate. Die BAföG-Leistung erfolgt grundsätzlich als zinsloses Darlehen. Sollte es bei der Rückzahlung der Förderleistung zu einem Zahlungsrückstand kommen, wird die gesamte Restschuld mit 6 v.H. verzinst. Die Rückzahlung der BAföG-Leistung erfolgt in der Regel per Lastschrifteinzugsverfahren. Es soll jeweils die Summe von 3 Einzelraten, wobei die monatliche Rückzahlungsmindestrate zurzeit 105 Euro beträgt, in einer Überweisung entrichtet werden.

Rückzahlung der BAföG-Leistung: Beginn und Zeitraum

Die Rückzahlung der BAföG-Leistung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Leistung muss binnen 20 Jahren erfolgen.

BAföG – Darlehen oder Zuschuss?

In Zusammenhang mit den Modalitäten zur Rückzahlung sind die Förderungsarten im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes von besonderem Interesse. So ergibt sich aus der jeweiligen Förderungsart, ob und in welchem Umfang das BAföG zurückgezahlt werden muss. Wie bereits erwähnt, wird Schülern das BAföG als Vollzuschuss gewährt, weshalb keine Rückzahlung der betreffenden Leistungen erforderlich ist.

Beim sogenannten Schüler-BAföG handelt es sich um einen Vollzuschuss, für Studierende, die Anspruch auf BAföG haben, gilt dies dahingegen nicht. Wer als Student Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragt und bewilligt bekommt, muss sich somit vor Augen führen, dass das Studium gewissermaßen mit Schulden verbunden ist. Diesbezüglich muss man jedoch hervorheben, dass lediglich die Hälfte der Förderung ein Darlehen darstellt, wobei dieses unverzinslich ist. Die andere Hälfte bildet einen Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Verallgemeinernd kann man also sagen, dass Studierende später nur die Hälfte des erhaltenen BAföG zurückzahlen müssen.

Was passiert, wenn man die BAföG-Raten nicht zahlen kann?

Zuweilen kommt es vor, dass der Bescheid hinsichtlich der BAföG-Rückzahlung ins Haus flattert, man aber nicht die finanziellen Mittel hat, die Tilgung zu beginnen. Das Bundesverwaltungsamt ermöglicht dann eine Freistellung, wodurch sich der Beginn der Tilgungsphase nach hinten verschiebt. Üblicherweise erfolgt die Freistellung zunächst für ein Jahr. Danach wird erneut geschaut, ob sich die Einkommensverhältnisse geändert haben und der BAföG-Schuldner nun in der Lage ist, zu tilgen. Einen solchen Aufschub kann man formlos und sogar online beantragen. Ob die Freistellung dann tatsächlich gewährt wird, hängt jedoch davon ab, wie hoch das Einkommen des Schuldners ist. Erwirtschaftet dieser kein Einkommen oder nur Einnahmen, die unter dem monatlichen Freibetrag von 1.145 Euro liegen, ist er zunächst von der Verpflichtung zur Rückzahlung freigestellt. Für den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht sich der Freibetrag noch einmal um 570 Euro. Für jedes Kind des Darlehensnehmers wird zudem ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von jeweils 520 Euro gewährt. Diese Regelungen zur einkommensabhängigen Rückzahlung finden sich in § 18a BAföG.

Wie kann man bei der BAföG-Rückzahlung sparen?

Wenn es um die Tilgung des BAföG-Darlehens geht, wird üblicherweise eine quartalsmäßige Zahlung verlangt, die drei Monatsraten zusammenfasst. All diejenigen, die über eine gewisse Reserve verfügen, sollte aber vielleicht darüber nachdenken, nicht bloß die Mindestraten zu zahlen, sondern höhere Zahlungen vorzunehmen. Abgesehen davon, dass die Tilgung so rascher abgewickelt wird, kann man dadurch bares Geld sparen, da BAföG-Schuldnern dann ein großzügiger Nachlass gewährt wird. So kann man bis zu 50 Prozent Nachlass auf die Darlehensschuld erhalten, wenn man alles auf einen Schlag zurückzahlt. Maßgebend ist hier § 18 Absatz 5b BAföG. Angesichts des großen Sparpotenzials kann es vor allem in der aktuellen Niedrigzinsphase mitunter sogar rentabel sein, einen Bankkredit aufzunehmen, um eine komplette BAföG-Rückzahlung vorzunehmen.

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