Erhält man BAföG, wenn die Eltern einen nicht unterstützen wollen?

Das BAföG wurde geschaffen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung zu ermöglichen. Wenn die Eltern vermögend sind, besteht kein Anspruch auf BAföG-Leistungen. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass Eltern die Finanzierung der Ausbildung verweigern. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, sofern sie über ein ausreichendes monatliches Einkommen verfügen.

Eltern haben die Möglichkeit, dem Auszubildenden den Unterhalt in Form eines Geldbetrages oder auch in Form von Sachleistungen zu sichern. Sobald eine Gefährdung der Ausbildung besteht, da die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, kann ein Antrag auf Vorausleistung nach dem BAföG gestellt werden. Sollte es zu einer Vorausleistung der BAföG-Leistung durch den Staat kommen, wird dieser auf die Eltern zurückgreifen. Die Höhe der Vorausleistung richtet sich ebenso nach den pauschalen Bedarfssätzen, sodass die BAföG-Leistung bei zahlungsunwilligen Eltern nicht höher ist.

Sonderfall bei Vorausleistung nach BAföG

Je nach finanzieller Situation der Eltern erfolgt eine Mitfinanzierung der Ausbildung, sodass die Eltern einen Beitrag leisten, der bei der Berechnung der Höhe der BAföG-Leistung berücksichtigt wird. Erfolgt nur ein Teilbetrag der elterlichen finanziellen Verpflichtung, beschränkt sich die Vorausleistung auch nur auf den verweigerten Teil.

Unterhaltsanspruch von studierenden Kindern

Wenn die Eltern ihren studierenden Kindern keine finanzielle Unterstützung zukommen lassen wollen, dazu aber durchaus in der Lage wären, ergibt sich mitunter eine schwierige Situation. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt zwar auch elternunabhängiges BAföG, dieses wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. In der Regel spielt das Einkommen der Eltern somit eine Rolle für den BAföG-Anspruch und wird diesbezüglich angerechnet.

Studenten, die zwar vermögende Eltern haben, von diesen jedoch nicht unterstützt werden, haben mitunter einen Unterhaltsanspruch, den es zu prüfen gilt. Betroffene Studenten können das Formblatt 8 ausfüllen und so eine Vorausleistung durch das BAföG-Amt beantragen. Dieses überprüft zunächst, ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht und bittet diese zur Kasse. Weigern sich diese weiterhin zu zahlen, wird gegebenenfalls der Rechtsweg bestritten. Währenddessen wird das BAföG als Vorausleistungen an den Studierenden ausgezahlt. Falls dieser keinen Anspruch auf Unterhalt hat, erhält er gegebenenfalls elternunabhängiges BAföG.

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