Elterngeld

Das Elterngeld ist in Deutschland eine vom Staat gewährte Leistung, die von einem der beiden Elternteile von der Geburt des Kindes an für eine Dauer von höchstens zwölf Monaten bezogen werden kann. Wenn beide Elternteile das Elterngeld in Anspruch nehmen möchten, gilt ein erweiterter Zeitraum von insgesamt vierzehn Monaten, welcher ebenso von Alleinerziehenden genutzt werden kann. Jeder Elternteil muss zumindest zwei Monate Elterngeld beziehen, wobei sich die Partner hierbei beliebig abwechseln und sogar gleichzeitig Elterngeld beziehen können, wodurch sich dann die Anzahl der Bezugsmonate dementsprechend verkürzt.

Das Elterngeld ist einkommensabhängig und wird auf Basis des Durchschnitts der letzten Monatseinkommen berechnet, wobei eine Mindestbezugssumme von 300 Euro monatlich festgesetzt ist, auf welche auch Anspruch besteht, wenn die bezugsberechtigte Person vor Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig war. Für alle anderen Bezugsberechtigten gilt bei einem monatlichen Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro eine prozentuelle Rate von 67 Prozent des Verdienstes und bei einem darüber liegenden Einkommen eine Rate von 65 Prozent des monatlichen Einkommens. Die Mindestbezugssumme beträgt dabei jeweils 300 Euro und die Höchstbezugssumme 1800 Euro.

Spezielle Regelungen beim Bezug von Elterngeld

Für Familien mit mehreren Kindern gelten beim Elterngeld spezielle Regelungen, die garantieren sollen, dass junge Eltern zusätzliche finanzielle Begünstigungen bekommen. Wenn ein weiteres Kind in der Familie weniger als drei Jahre alt ist beziehungsweise zwei weitere Kinder unter sechs Jahren alt sind, wird ein sogenannter Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent, jedoch mit einem Mindestbetrag von zumindest 75 Euro, gewährt. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um weitere 300 Euro. Auf Elterngeld haben ebenso Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Familienmitglieder bis zum dritten Verwandtschaftsgrad Anspruch, die sich um die Betreuung und Pflege des neugeborenen Kindes kümmern.

Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden und wird bis zu drei Monaten rückwirkend ausbezahlt. Bei der Antragstellung sind die Geburtsbescheinigung und die entsprechenden Arbeitsnachweise mitzubringen. Bei gleichzeitigem Bezug von mehreren staatlichen Leistungen gilt, dass diese aufeinander angerechnet werden, beispielsweise beim zusätzlichen Bezug von Arbeitslosengeld II, beim Wohngeld, bei Unterhaltszahlungen oder bei der Sozialhilfe. Für Erwerbstätige gilt jedoch ein Elterngeldfreibetrag in der Höhe von 300 Euro, sodass das Elterngeld bis zu dieser Höhe anrechnungsfrei ist. Elterngeld kann ebenso von ausländischen Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz bezogen werden, die in Deutschland wohnen oder arbeiten. Für andere ausländische Bürger gelten spezielle Regelungen. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die als Unterstützung junger Familien dienen und staatliche Gelder fair auf bezugsberechtigte Personen verteilen soll.

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