Wo, wann und wie kann man Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld kann grundsätzlich ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden, es kann jedoch auch später beantragt werden, da es bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung rückwirkend ausbezahlt wird. Die Beantragung erfolgt bei den sogenannten Elterngeldstellen, die von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt und auf deren Websites aufgelistet werden. Dort erhältlich sind die speziellen Antragsformulare und die Merkblätter, welche die weiteren erforderlichen Unterlagen für die Beantragung auflisten. Diese sind neben der Geburtsbescheinigung des Kindes die Nachweise über das letzte Erwerbseinkommen und die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld wird abgesehen vom Mindestbetrag von 300 Euro nur für das tatsächlich wegfallende Einkommen genehmigt. Daher gilt für Personen, die bis zu 30 Stunden wöchentlich in Teilzeitform weiter arbeiten, der Differenzbetrag als Betrag, auf den die Ersatzrate angewandt wird.
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Festlegung bei der Antragstellung
Bei der Antragstellung erfolgt eine fixe Bindung hinsichtlich Anzahl und Verteilung der Bezugsmonate. Diese Angaben können jedoch einmalig innerhalb der Bezugszeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Der Partner muss den Antrag mitunterschreiben, um damit sein Einverständnis zu Dauer und Bezugsform des Elterngeldes darzulegen. Nur in speziellen Fällen kann der Antrag nochmals zusätzlich geändert werden.
Welche Fristen gelten bei der Beantragung von Elterngeld?
Eltern sollten sich nicht nur fragen, wie sie Elterngeld beantragen können, sondern sich auch über die gesetzlichen Fristen informieren. Wer wichtige Termine versäumt, läuft Gefahr, einen finanziellen Nachteil zu haben. Grundsätzlich kann ein Antrag auf Elterngeld zwar auch rückwirkend und somit nachträglich gestellt werden, doch von Gesetzes wegen kann man einen entsprechenden Anspruch rückwirkend für nur maximal drei Monate geltend machen. Ist das Kind älter als drei Monate, verschenkt man somit bares Geld, wenn man das Elterngeld nicht rechtzeitig beantragt.
Unabhängig von der nachträglichen Antragstellung kann man Elterngeld jederzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des betreffenden Kindes beantragen. Sinnvoll ist es allerdings, dies unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu erledigen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass man kein Geld verschenkt. Eltern, die relativ spät dran sind und fürchten, eine Frist zu versäumen, sollten den unvollständigen Elterngeldantrag rasch an die zuständige Elterngeldstelle schicken oder gegebenenfalls faxen. Fehlende Dokumente können auf diese Art und Weise nachgereicht werden, ohne dass dies die Frist betrifft.
Wo kann man Elterngeld beantragen?
Wenn es um die Beantragung des Elterngeldes geht, kommen auch ganz praktische Fragen auf. So geht es vielfach darum, wo man Elterngeld beantragen kann. Je nach Struktur der örtlichen Verwaltung kann es variieren, wo die Elterngeldstelle zu finden ist. In der Regel bietet es sich an, im Bürgeramt oder beim Jugendamt nachzufragen.
Was kann man nach dem Elterngeld beantragen?
Da das Elterngeld nur für maximal zwei Jahre gewährt wird, ergibt sich für viele Familien nach dem Bezugszeitraum eine finanzielle Lücke. Wer dann in den Beruf zurückkehrt und seinen Nachwuchs im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter unterbringt, dürfte dies nicht so sehr zu spüren bekommen. All diejenigen, die aber länger zuhause bleiben, müssen dann mit deutlich weniger Geld auskommen. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, was man nach dem Elterngeld beantragen kann. Eine Ersatzleistung existiert jedoch nicht, so dass in dem Elterngeld lediglich ein zusätzliches Plus während der ersten 12 bis 24 Monate nach der Geburt eines Kindes zu sehen ist. Kündigt sich rasch erneuter Nachwuchs an, kann man immerhin für diesen Elterngeld beziehen und gegebenenfalls auch vom Geschwisterbonus profitieren.