Was passiert, wenn ich Rentenbeiträge im Ausland gezahlt habe, die Rente aber in Deutschland beziehen möchte?
Die Beiträge zur Rentenversicherung sind grundsätzlich in dem Land zu bezahlen, in dem auch das Einkommen bezogen wird. Daher kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer zeitweilig im Ausland Rentenbeiträge zahlen, später aber wieder nach Deutschland zurückkehren und hier auch ihren Ruhestand verbringen möchten. In diesem Fall ist es in der Regel möglich, die Rente aus dem anderen Staat hier zu beziehen, sofern entsprechend der dortigen Gesetze ein Anspruch auf eine Rentenzahlung besteht. Dies gilt allerdings nur für im Ausland gezahlte Rentenbeiträge in Mitgliedsstaaten der EU und in den sogenannten Abkommensstaaten, mit denen entsprechende Verträge bestehen.
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Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland – Rentenbeiträge und Wartezeiten
Welche Leistungen ein Arbeitnehmer für seine im Ausland bezahlten Rentenbeiträge erhält, hängt von den Regelungen des jeweiligen Staates ab. Eine Verrechnung mit der deutschen Rente ist nicht möglich; es kann also unter Umständen zu Auszahlungen aus mehreren Ländern kommen. Das Sozialversicherungsabkommen besagt jedoch, dass die Zeiten, in denen im Ausland Rentenbeiträge gezahlt wurden, angerechnet werden können. In Deutschland ist für den Bezug der vollen Altersrente eine Mindestversicherungsdauer von 35 Jahren erforderlich. Hat ein Arbeitnehmer im Ausland Rentenbeiträge gezahlt, kann der entsprechende Zeitraum auf diese Wartezeit angerechnet werden; umgekehrt findet ebenfalls eine Anrechnung statt.
So erhält man die ausländische Rente in Deutschland
Wer zeitweise im Ausland lebt oder nicht aus Deutschland stammt, nun aber seinen Lebensabend in der Bundesrepublik verbringen möchte, will natürlich die Rente aus den im Ausland gezahlten Rentenbeiträgen in Deutschland beziehen. In der Praxis kann dies recht kompliziert werden, weshalb es sinnvoll ist, eine Beratung mit der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Grundsätzlich wendet man sich allerdings immer an den Träger, an den man die betreffenden Rentenbeiträge gezahlt hat.
Wer in Deutschland wohnhaft ist, kann seine Auslandsrente durchaus auch über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Eine individuelle Beratung ist in diesem Zusammenhang aber ein Muss. Insbesondere die Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind dabei kompetente Ansprechpartner und helfen Verbrauchern gerne weiter, wenn es um ausländische Renten in Deutschland geht.