Was passiert, wenn ich meine Beiträge in Deutschland gezahlt habe, die Rente aber im Ausland beziehen möchte?
Wer in Deutschland Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann diese auch in einem anderen Staat beziehen. Der Rentenbezug im Ausland ist innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und in den sogenannten Abkommensstaaten, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben, in vollem Umfang möglich.
Bei der Berechnung werden gegebenenfalls auch die Reichsgebiets-Beitragszeiten und die Beschäftigungszeiten nach dem Fremdrentengesetz berücksichtigt. Findet der Rentenbezug im Ausland außerhalb des Geltungsbereichs des Europarechts statt, können jedoch lediglich die Beitragszeiten aus dem heutigen Bundesgebiet angerechnet werden. Außerdem ist eine Rentenminderung möglich, sofern die Berechnung auf Abkommen der ehemaligen DDR oder dem Rentenabkommen mit Polen vom 9. Oktober 1975 beruht.
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Einschränkungen beim Rentenbezug im Ausland für Erwerbsgeminderte
Der volle Anspruch auf Rentenbezug im Ausland bezieht sich allerdings hauptsächlich auf die Altersrente und lässt sich nur bedingt auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit übertragen. Diese werden beim Aufenthalt außerhalb Deutschlands nur gewährt, wenn der Rentenanspruch ausschließlich aufgrund des Gesundheitszustandes besteht. Erhält ein Erwerbsgeminderter hingegen eine Rente, weil er aufgrund der vorhandenen Einschränkungen im Inland keinen Arbeitsplatz finden konnte, besteht nicht zwingend auch ein Anspruch auf Rentenbezug im Ausland. Allerdings gelten auch hierbei Ausnahmen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen.
Rente bei einem vorübergehenden und zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt beziehen
Rentner, die ihren Ruhestand genießen und die neu gewonnene Freizeit nutzen möchten, um zu reisen, müssen nicht um ihre Rente fürchten. Handelt es sich um einen zeitlich begrenzten und somit vorübergehenden Auslandsaufenthalt, werden die Zahlungen wie gewohnt fortgesetzt. Wer beispielsweise unter spanischer Sonne überwintern will oder einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, kann seine Rente wie gewohnt auf das deutsche Bankkonto erhalten. Alternativ kann man der Rentenversicherung auch die Bankverbindung im Ausland mitteilen.
Beratung bei der Rentenversicherung bei einem dauerhaften Auslandsaufenthalt
Für all diejenigen, die sich nicht nur zeitweise im Ausland aufhalten, sondern den Ruhestand für eine Auswanderung nutzen wollen, ist eine Beratung bei der Rentenversicherung unabdingbar. Rentner sollten frühzeitig einen Termin vereinbaren. Aufgrund der hohen Komplexität des Themas deutsche Rente im Ausland verfügt die Deutsche Rentenversicherung über Verbindungsstellen, die sich mit den Auslandsfragen befassen. Im Zuge der Beratung lässt sich dann feststellen, ob der Rentner nach seinem Umzug ins Ausland mit einer Kürzung der Rente rechnen muss. Mitunter wird diese auch gar nicht ins Ausland überwiesen, so dass auf jeden Fall Klärungsbedarf besteht.
Wird die Rente gekürzt, wenn man ins Ausland zieht?
Besseres Wetter, geringere Lebenshaltungskosten oder endlich Zeit, um den langgehegten Traum von der Auswanderung zu leben, es kann viele Gründe für einen Umzug ins Ausland im Rentenalter geben. Insbesondere dann, wenn dieser von Dauer sein soll, haben nicht wenige Menschen Angst, ihnen könnte die Altersrente gekürzt werden. Vollkommen unberechtigt sind derartige Befürchtungen nicht, weshalb es essentiell ist, sich zu informieren und eingehend beraten zu lassen. Im Zuge der betreffenden Recherche wird jedoch rasch deutlich, dass das jeweilige Zielland hier ausschlaggebend ist. Grundsätzlich sind Abzüge durchaus möglich, so dass mitunter eine Kürzung der Rente zu befürchten ist. Wer jedoch seinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in die Schweiz verlagert, hat in der Regel Anspruch auf die volle Rente.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung bei der deutschen Rente im Ausland aus?
Senioren, die in der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Rente beziehen, sind automatisch über die Krankenversicherung der Rentner versichert, die von den gesetzlichen Krankenkassen betrieben wird. Wer jedoch seine deutsche Rente im Ausland bezieht, muss sich Gedanken über seine Krankenversicherung machen und sich selbst um diese kümmern. Dahingehend lohnt es sich aber, mit der Deutschen Rentenversicherung in Kontakt zu treten, denn unter Umständen gewährt diese auch im Ausland einen Zuschuss zur Krankenversicherung.