Was ist die Riester-Rente?
Der Gesetzgeber unterstützt Arbeitnehmer über die Riester-Rente beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Die entsprechenden Verträge können direkt über Banken oder Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Während der Ansparphase erhält der Versicherte staatliche Zulagen, sofern er diese schriftlich beantragt.
Die Riester-Rente steht allerdings nur Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte und deren Ehegatten, Beamten und Empfängern von Amtsbezügen sowie Arbeitssuchenden ohne Leistungsbezug und versicherungsfrei Beschäftigten offen; Selbstständige haben keinen Anspruch darauf. Außerdem ist bei der Riester-Rente eine Kapitalauszahlung maximal in Höhe von dreißig Prozent des Gesamtguthabens möglich, der Rest wird als monatliche Rente ausbezahlt, die als Einkommen zu versteuern ist.
Inhaltsverzeichnis
Formen und Förderung der Riester-Rente
Die Riester-Rente kann wahlweise als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung oder als Banksparplan abgeschlossen werden. Eine Sonderform bildet der sogenannte Wohn-Riester, bei dem nicht für eine spätere monatliche Rente, sondern für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims Kapital angespart wird. Unabhängig von der Art des Vertrages ist ein Mindestbeitrag von vier Prozent des Bruttojahreseinkommens erforderlich, um die volle staatliche Förderung zu erhalten; bei darunter liegenden Sparbeträgen wird nur eine anteilige Zulage bezahlt. Der Maximalbetrag liegt für Alleinstehende bei 154 Euro; zusätzlich gibt es für jedes Kind einen Zuschlag von 185 Euro.
Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
Wer Interesse an einer Riester-Rente als zusätzliche Altersvorsorge hat, muss zunächst in Erfahrung bringen, ob er überhaupt Anspruch auf die betreffende Altersvorsorgezulage hat. Im Rahmen einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema zeigt sich nämlich, dass nicht jeder eine Riester-Rente abschließen kann. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zunächst Informationen über die Zielgruppe zu sammeln.
Grundsätzlich setzt ein Anspruch auf die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente eine unbeschränkte Steuerpflicht voraus. Weiterhin muss die betreffende Person gemäß § 10a EStG rentenversicherungspflichtig sein.
Unmittelbar zulageberechtigte Personen im Rahmen der Riester-Rente
- Arbeitnehmer, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen
- Selbständige, für die eine Rentenversicherungspflicht besteht
- Mitglieder der Pflichtversicherung im Rahmen des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
- Amtsträger
- Eltern, die sich in der Erziehungszeit befinden und einen Antrag auf Kindererziehungszeiten gestellt haben
- geringfügig Beschäftigte, die ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nachkommen
- nicht erwerbstätige Pflegepersonen
- Menschen, die vollständig erwerbsgemindert oder dienstunfähig sind
- Empfänger von Arbeitslosengeld, Krankengeld, ALG II
- Wehr- und Zivildienstleistende, Soldaten
- Beamte
- Richter
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, die zuvor in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren
Für all diese Personen kann eine Riester-Rente eine attraktive Möglichkeit sein, eine private und zugleich staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen.