Was genau ist die Abgeltungssteuer?
Sie ist in aller Munde, aber kaum einer weiß, wie die Definition der Abgeltungssteuer überhaupt aussieht. Es handelt sich dabei um eine Steuer, die auf das Kapitalvermögen von Unternehmen und Privatpersonen erhoben wird. Anders als bei der Einkommensteuer, wo jeder einen persönlichen Steuersatz hat, ist die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen immer gleich. Sie beträgt exakt 25%, egal wie hoch das Kapital ist und welches Einkommen man sonst noch hat. Anders als bei der Einkommensteuer kann man bei der Abgeltungssteuer keine Werbungskosten geltend machen, mit denen sich der zu zahlende Betrag senken lässt. Stattdessen gibt es einen pauschalen Freibetrag, der auf diese Form der Steuer angewendet wird. Hinzu kommen noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5% und gegebenenfalls Kirchensteuer.
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Worauf muss man Abgeltungssteuer zahlen?
Die Abgeltungssteuer wird für alle Formen von Kapitalerträgen fällig. Dazu gehören zum Beispiel Zinsen und Dividenden, die man für angelegtes Kapital in Fonds oder Aktien ausgezahlt bekommt. Hinzu kommen Gewinne durch den Verkauf von Kapitalerträgen. Verkauft man beispielsweise seine Aktien mit Gewinn, so muss man auch darauf eine Abgeltungssteuer zahlen. In der Regel wird diese Steuer direkt von den Banken an das Finanzamt abgeführt, so dass sie bei der Steuererklärung keine Berücksichtigung mehr findet.
Verluste im Rahmen der Abgeltungssteuer geltend machen
Dass Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden, versteht sich von selbst. Private Anleger erwirtschaften aber nicht immer Gewinne, sondern müssen mitunter auch den einen oder anderen Verlust hinnehmen. Dann besteht die Möglichkeit, diese Verluste bei der Abgeltungssteuer geltend zu machen, was wiederum zu einer geringeren Steuerlast führt.
Die neue Abgeltungssteuer beinhaltet strenge Regeln hinsichtlich der Verrechnung von Verlusten, schließt diese aber nicht aus. Aktien müssen dabei stets separat berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Aktienverluste ausschließlich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden dürfen. Zinsen, Stückzinsen, Zwischengewinne, Dividenden und Einkünfte aus Wertpapiergeschäften, sofern es sich um keine Aktien handelt, wandern allerdings in einen Verlustverrechnungstopf.
Die juristisch korrekte Verrechnung erfolgt bei der betreffenden Bank üblicherweise automatisch. Anleger, die ihr Kapitalvermögen auf mehrere Institute verteilt haben, sollten sich rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen ausstellen lassen, um die Verrechnungsmöglichkeiten der Abgeltungssteuer optimal nutzen zu können.