Einkommensteuer

Beinahe jeder, der in Deutschland einer Arbeit nachgeht, ist auch dazu verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Sie ist neben der Umsatzsteuer das größte Einkommen, das der Staat hat. Das so eingenommene Geld wird unter anderem dafür aufgewendet, um Straßen zu bauen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu tragen und die Bildung in Deutschland zu verbessern. Besteuert wird grundsätzlich jede Art von Einkommen. Neben dem Geld, das man als Angestellter oder als Selbstständiger verdient, gehören beispielsweise auch noch Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen dazu. Auch Einnahmen, die man aus Vermietungen oder Verpachtungen erzielt, sowie die private Rente gehören zum Einkommen, das der Einkommensteuer unterliegt.

Um die Einkommensteuer zu berechnen, stellt man die Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Relevant sind hier allerdings nur die Ausgaben, die unmittelbar mit den Einnahmen zu tun haben. Man bezeichnet diese besonderen Ausgaben als Werbungskosten, denn sie sind notwendig, um den Gelderwerb überhaupt möglich zu machen. Wer ein Taxiunternehmen hat, der kann so zum Beispiel sein Auto von der Einkommensteuer absetzen, denn er benötigt es, um seinem Beruf überhaupt nachgehen zu können. Weitere Ausgaben wären zum Beispiel das häusliche Arbeitszimmer, aber auch Kosten für die Aus- und Weiterbildung.

So viel Einkommensteuer muss man zahlen

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass diejenigen, die nicht viel Geld verdienen, weniger stark belastet werden als diejenigen, die viel verdienen. Das ist auch bei der Einkommensteuer so. Wer sehr wenig verdient, zahlt nur einen Steuersatz von 15 Prozent, während Vielverdiener bis zu 45 Prozent ihres Einkommens an den Staat abgeben müssen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent, der zum Aufbau der neuen Bundesländer eingesetzt wird. Es muss allerdings nicht jeder Einkommensteuer zahlen. Wer weniger als 8.004 Euro im Jahr verdient, bleibt von der Einkommensteuer befreit (Stand 12/2010).

Da Familien, Witwen und Alleinerziehende unter einer besonderen Belastung stehen, ist hier die Einkommensteuer grundsätzlich niedriger. Schließlich muss man mit einem geringen Einkommen mehr Personen finanzieren, als man das als Alleinstehender müsste. Es gibt deshalb nicht nur Kinderfreibeträge, welche die Steuerlast senken, sondern beispielsweise auch eine eigene Steuerklasse für Alleinerziehende und das sogenannte Ehegattensplitting. Effektiv soll dadurch mehr Geld vom Einkommen übrig bleiben, damit nicht nur der Unterhalt einer einzelnen Person, sondern einer ganzen Familie gesichert ist.
Als Angestellter ist man nicht verpflichtet, eine Erklärung über die Einkommensteuer abzugeben. Wer selbstständig oder aus mehreren Quellen ein Einkommen bezieht, der muss aber darüber dem Finanzamt Auskunft geben.

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