Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Wegen des undurchsichtigen Steuersystems schrecken viele davor zurück, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das muss nicht zwangsläufig zu Problemen führen, denn die meisten Menschen sind überhaupt nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer als Angestellter arbeitet und nicht zufällig einige bestimmte Voraussetzungen erfüllt, der muss sich mit der Steuer nicht beschäftigen. Eine kluge Idee kann es trotzdem sein, denn wenn man genügend Werbungskosten absetzen kann, bekommt man über die Einkommensteuererklärung einen Teil seiner gezahlten Einkommensteuer zurück. Wer hingegen selbstständig arbeitet, zusätzliche Einkünfte hat oder besondere Freibeträge in Anspruch nimmt, der kommt muss die Steuererklärung abgeben.
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Diese Personen sind zur Einkommensteuererklärung verpflichtet
Wie bereits erwähnt, betrifft die Pflicht zur Einkommensteuererklärung alle, die selbstständig arbeiten, wenn sie den Grundfreibetrag von 8.004 Euro überschreiten. Das betrifft auch die Ehepartner, selbst wenn diese als Arbeitnehmer tätig sind. Auch wer einen zusätzlichen Nebenjob hat, sich mit diesem Job also in der Steuerklasse 6 befindet, muss mit einer jährlichen Steuererklärung Auskunft über sein Einkommen geben.
Ehepaare mit dem sogenannten Ehegattensplitting, Personen, die durch Miete, Rente oder andere Gelder zusätzlich Einnahmen haben, müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das betrifft auch alle, die im Ausland leben, aber in Deutschland arbeiten. Unabhängig davon kann das Finanzamt jeden dazu auffordern, eine Steuererklärung abzugeben.
Wer muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben?
Heutzutage ist das Internet aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Selbst die Finanzämter in Deutschland setzen längst auf moderne Informationstechnik und sehen für einige Personengruppen eine elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung vor. Betroffene Steuerzahler können ihre Steuererklärung grundsätzlich nicht in Papierform beim Finanzamt abgeben, sondern müssen die elektronischen Medien nutzen. Die Finanzbehörden stellen zu diesem Zweck die elektronische Steuererklärung ELSTER zur Verfügung.
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, sollte zunächst in Erfahrung bringen, ob auch eine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung besteht. All diejenigen, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, einer selbständigen Arbeit oder der Land- und Forstwirtschaft stammen, müssen ihre Erklärung zur Einkommensteuer elektronisch abgeben. Diese Pflicht besteht seit dem Veranlagungszeitraum 2011.