Wo kann man die Pendlerpauschale beantragen?
Die nötigen Unterlagen, um die Pendlerpauschale zu beantragen, gibt es beim Finanzamt. Das Formular für die Entfernungspauschale nennt sich Anlage “N” und kann im Internet heruntergeladen werden oder als Vordruck vom Finanzamt bezogen werden. Ohne besonderen Nachweis kann man die Pendlerpauschale für eine Fünftagewoche mit 220 bis 230 Arbeitstagen im Jahr geltend machen. Bei einer Sechstagewoche akzeptiert das Finanzamt die Entfernungspauschale für 260 bis 280 Tage im Jahr. Kranken- sowie Urlaubstage werden nicht eingerechnet.
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Pendlerpauschale beantragen – Anlage “N” richtig ausfüllen
Um die Pendlerpauschale zu beantragen, müssen in der Anlage “N” der Steuererklärung die Zeilen 37 bis 47 ausgefüllt werden. Hier gibt der Arbeitnehmer an, ob er mit dem privaten PKW oder geschäftlich zur Verfügung gestellten PKW zu Arbeit fährt. Des Weiteren müssen die Adresse der Arbeitsstätte, die Arbeitstage sowie Urlaubs- und Krankentage angegeben werden. Es gibt in dem Formular auch die Möglichkeit, mehrere Arbeitsstätten anzugeben. Dienstreisen können ebenfalls in der Anlage “N” geltend gemacht werden. Hier zahlt der Fiskus eine Pauschale von 0,60 Euro, wenn der Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW im Auftrag seines Arbeitgebers unterwegs ist. Vom Arbeitgeber erstattete Kosten für diese Dienstreisen werden abgezogen.
Worauf kommt es beim Antrag für die Entfernungspauschale an?
Steuerformulare sind vielen Verbrauchern ein Graus, weshalb sie von derartigen Angelegenheiten gerne Abstand nehmen. Wer die Entfernungspauschale nutzen will, muss sich allerdings mit der Anlage „N“ befassen und sollte wissen, worauf es bei der Beantragung der Pendlerpauschale ankommt.
Wer die Pendlerpauschale beantragen will, muss wissen, wie viele Arbeitstage er im betreffenden Zeitraum absolviert hat und wie weit Wohnung und Arbeitsstätte voneinander entfernt liegen. Darüber hinaus muss man Angaben zum Verkehrsmittel machen. Für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten die Höchstgrenze der Entfernungspauschale von 4.500 Euro überschreiten, können die höheren Fahrtkosten durchaus geltend gemacht werden. In einem solchen Fall bedarf es allerdings Nachweise, so dass man das Jahr über Tankquitungen oder Fahrkarten sammeln sollte.