Kann man die Pendlerpauschale für den Zweitwohnsitz beantragen?

Es gibt die Möglichkeit, die Pendlerpauschale vom Zweitwohnsitz aus zu beantragen, wenn die Strecke zur Arbeit von dort länger als vom Hauptwohnsitz aus ist. Der Antragsteller muss dazu aber seinen Lebensmittelpunkt am angegebenen Zweitwohnsitz haben.

Geregelt wird dies durch § 9 des Einkommensteuergesetzes. Das Finanzamt kann einen Nachweis über die regelmäßigen Fahrten zum Zweitwohnsitz fordern. Diese Nachweise müssen jedes Jahr erneut erbracht werden. Die Werbungskosten für das jeweilige Jahr werden bei der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen. In diesem Teil der Steuererklärung kann man die Adresse der Arbeitsstätte, die Anzahl der Arbeitstage sowie die Entfernung angeben. Anhand dieser Angaben errechnet das Finanzamt die Minderung der Einkommensteuer.

Nachweise für die Pendlerpauschale vom Zweitwohnsitz

Nachweise für die regelmäßigen Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeit sind beispielsweise Tankquittungen, Werkstattrechnungen, TÜV-Bescheide, Kontoauszüge, welche die Tankstellenabbuchungen belegen, sowie Zeugenbefragungen, beispielsweise von Arbeitskollegen oder Mitbewohnern, seitens des Finanzamtes.

Diese Aussagen werden gegebenenfalls auch vor Gericht akzeptiert. Die Pendlerpauschale vom Zweitwohnsitz ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, beim Finanzamt längere Wegstrecken geltend zu machen. Bei Ledigen kann eine Wohnung als Lebensmittelpunkt anerkannt werden, in welcher der Partner, Verwandte oder Freund wohnt. Diese Wohnung muss nicht offiziell als Zweitwohnsitz eingetragen sein.

Pendlerpauschale oder Zweitwohnsitz?

Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob die Pendlerpauschale für den Zweitwohnsitz in Anspruch genommen werden kann, gar nicht. Sie befassen sich vielmehr mit der Entscheidung zwischen einem Zweitwohnsitz und der Pendlerpauschale. So gilt es herauszufinden, welche Variante die größere Steuerersparnis bringt. Da die Steuern ein komplexes Thema sind, ist es ratsam, einen erfahrenen Steuerberater aufzusuchen.

Ergibt die Kalkulation, dass man bei einer Zweitwohnung mehr Steuern spart, sollte man sich nicht gleich gegen die Pendlerpauschale und für eine doppelte Haushaltsführung entscheiden. Eine Zweitwohnung verursacht schließlich zusätzliche Kosten, die durch die Steuerersparnis nicht aufgefangen werden. Wer zwischen der Pendlerpauschale und einer Zweitwohnung schwankt, sollte sich fragen, ob er täglich lange Anfahrten zur Arbeit oder eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes bevorzugt.

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