Gibt es bei der Kfz-Steuer einen Bonus für schadstoffarme Neuwagen?
Schadstoffarme Neuwagen bekommen einen Bonus, indem sie entweder von der Kfz-Steuer für einen begrenzten Zeitraum vollständig befreit werden oder einen niedrigeren Steuersatz als andere Fahrzeuge erhalten. So sind die nach dem 01. Januar 2011 zugelassenen Selbstzünder (Diesel- oder Elsbettmotor) bis zur Erreichung einer Steuerersparnis in Höhe von einhundertfünfzig Euro steuerfrei. Nach diesem Zeitraum beläuft sich die Kfz-Steuer bei einer Schadstoffemission von 90 g/km auf 15,44 Euro je hundert Kubikzentimeter, bei anerkannt schadstoffarmen Fahrzeugen auf 16,05 Euro und bei bedingt schadstoffarmen 27,35 Euro. Nicht schadstoffarme Kraftfahrzeuge werden hingegen mit 33,29 Euro bzw. 37,58 Euro (§9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz) besteuert (Stand 01/2011).
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Kfz-Steuer bei schadstoffarmen Neuwagen mit Otto- oder Wankelmotor
Ähnlich wie die Dieselfahrzeuge bekommen auch schadstoffarme Neuwagen mit Otto- oder Wankelmotor steuerliche Vergünstigungen. Bei einer Emissionsmenge von 90 g/km liegt die Kfz-Steuer bei 6,75 Euro je 100 ccm, für anerkannt schadstoffarme bei 7,36 Euro und bei bedingt schadstoffarmen Fahrzeugen bei 15,13 Euro. Pkw mit der Euronorm 4 sind ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit, mit Euronorm 5 und 6 sogar zwei Jahre. Elektrofahrzeugen wird gemäß §3d KraftStG eine Steuerbefreiung über einen Zeitraum von fünf Jahren zugestanden.
Regelungen zum CO2-Ausstoß für Neuwagen
Für die Bemessung der Kfz-Steuer spielt neben dem Hubraum der Schadstoffausstoß eine zentrale Rolle. Folglich ist die Schadstoffklasse ein entscheidender Faktor, auf den Verbraucher beim Kauf eines Neuwagens besonderen Wert legen sollten. Zu Beginn des Jahres 2014 wurde der Grenzwert für Neuwagen auf 95 Gramm je Kilometer reduziert. Für Fahrzeuge, die diesen Schadstoffgrenzwert überschreiten, werden für jedes zusätzliche Gramm 2 Euro fällig. Neuwagen, die schadstoffarm sind und den CO2-Grenzwert nicht überschreiten, sorgen zwar für keinen Bonus bei der Kfz-Steuer, verursachen aber auch keine zusätzlichen Kosten.
Elektroautos werden bei der Kfz-Steuer bevorzugt
Elektroautos verfügen über eine besondere Position innerhalb der deutschen Kfz-Steuer und werden in diesem Zusammenhang eindeutig bevorzugt. Da es sich dabei um äußerst schadstoffarme Neuwagen handelt, die sich modernste Technik zunutze machen, macht sich dies auch bei der PKW-Steuer bezahlt. Für ein Elektroauto, das zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 zum ersten Mal zugelassen wurde, fällt für sage und schreibe zehn Jahre keine Kfz-Steuer an. Eine Befreiung von der Kfz-Steuer für fünf Jahre gibt es dahingegen für Elektroautos, deren Erstzulassung in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 stattfindet.