Auf welche Kraftfahrzeuge hat die CO2-orientierte Kfz-Steuer Auswirkungen?
Mit der Anpassung des KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) vom 27. Mai 2010 an den Emissionswert haben sich für Autofahrer steuerliche Veränderungen ergeben. So sind Neuwagen mit Selbstzündungsmotor und Euronorm 6, welche zwischen dem 01. Januar 2011 und 31. Dezember 2013 zugelassen werden, vollständig von der Kfz-Steuer befreit (§3 KraftStG). Die Steuerbefreiung endet, wenn die Steuerersparnis eine Höhe von 150 Euro erreicht hat, spätestens jedoch am 31. Dezember 2013. Da Elektrofahrzeuge keine umweltschädlichen Emissionswerte haben, fällt gemäß §3d KraftStG die Kfz-Steuer für fünf Jahre nicht an.
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Kfz-Steuer: Wie wird sie berechnet?
Die Kfz-Steuer besteht aus zwei Teilen: zum einen aus dem Betrag, der sich aus dem Hubraum des Fahrzeuges errechnet, und zum anderen aus dem Emissionswert.
Bei der Hubraumberechnung wird zwischen Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) und Fremdzündungsmotor (Otto- und Wankelmotor) unterschieden. Der Fremdzündungsmotor liegt in der Kfz-Steuer deutlich unter dem Selbstzünder, wodurch die finanziellen Nachteile der deutlich höheren Energiesteuer bei Otto-Kraftstoffen ausgeglichen werden sollen.
Der Emissionswert gliedert sich in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteil. Die Berechnung des steuerfreien Anteils ergibt sich aus dem im Fahrzeugschein angegeben Emissionswert. Bei Fahrzeugen mit Zulassung bis zum 31. Dezember 2011 liegt dieser bei 120g/km, ab 01. Januar 2012 bei 110g/km und ab 01. Januar 2014 sinkt er auf 95 g/km (§9 KraftStG).
Kann man ein altes Auto umrüsten, um Kfz-Steuer zu sparen?
Aufgrund der Tatsache, dass der Schadstoffausstoß eine zentrale Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, kann der Unterhalt für ein altes Auto recht teuer werden. Während moderne Fahrzeuge im Allgemeinen weniger Schadstoffe ausstoßen, können die Emissionen bei älteren Autos durch den Einsatz veralteter Technik deutlich höher ausfallen. Fahrer eines älteren Kfz werden daher bei der Steuer besonders zur Kasse gebeten.
Verbraucher, die sich keinen Neuwagen zulegen möchten oder können, werden im Rahmen der Kfz-Steuer also besonders belastet, da neben dem Hubraum die CO2-Werte von besonderer Bedeutung sind. In dieser Hinsicht kann man allerdings aktiv werden, indem man eine Umrüstung des eigenen Fahrzeugs ins Auge fasst. Der Markt hält für viele Modelle Systeme zum Nachrüsten bereit, so dass man sein Auto beispielsweise mit einem geregelten Kat versehen lassen kann. Für Diesel-Fahrzeuge kann dahingegen ein Oxydations-Kat eine gute Lösung sein. Die zunächst hohe Investition lohnt sich, denn durch die bessere Schadstoffklasse spart man bei der Kfz-Steuer und tut außerdem durch den geringeren CO2-Ausstoß etwas für die Umwelt.