Wann und wie wird der Anspruch auf Kindergeld geprüft?
Grundsätzlich besteht für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Befindet sich das Kind darüber hinaus in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung oder im Studium, wird eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung durchgeführt. Kindergeld wird nur dann kontinuierlich weiter gezahlt, wenn der zuständigen Familienkasse eine entsprechende und aktuelle Bescheinigung vorgelegt wird. Entscheidend für einen weiteren Anspruch auf den Kindergeldbezug ist der Zeitraum. Sollte die Ausbildung früher enden, muss dies der Kindergeldkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Verlängert sich die Ausbildung, wird ein neuer schriftlicher Antrag erforderlich. In der Regel meldet sich die Kindergeldkasse zum Ausbildungsende.
Inhaltsverzeichnis
Zahlung von Kindergeld – Anspruchsüberprüfung auch bei Arbeitslosigkeit
Wird eine Ausbildung durch eine Arbeitslosigkeit unterbrochen, muss dies der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden. Dann erfolgt eine Kindergeld-Anspruchsüberprüfung. Weiter geleistet wird auch für volljährige und arbeitslose Kinder, wenn diese noch nicht das 25.Lebensjahr überschritten haben und nachweisen können, dass sie sich kontinuierlich um einen Arbeitsplatz bemühen. Kommt das kindergeldberechtigte Kind dieser Forderung nicht nach, darf das bereits gezahlte Kindergeld zurückgefordert werden. Ansprüche werden von der Kindergeldkasse grundsätzlich gegen denjenigen geltend gemacht, der anspruchsberechtigt ist. Rückforderungen müssen sofort und in einer Summe geleistet werden.
Worauf kommt es bei der Überprüfung des Kindergeldanspruchs an?
Die Familienkasse möchte im Rahmen einer Überprüfung feststellen, ob noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Neben dem Einkommen des Kindes sind noch weitere Faktoren diesbezüglich von Relevanz. So soll in Erfahrung gebracht werden, ob der jeweils Kindergeldberechtigte in Deutschland wohnhaft ist und ob die Kinder in dessen Haushalt leben. In den meisten Fällen geht es aber vor allem darum, ob sich das Kind noch in der schulischen oder betrieblichen Ausbildung beziehungsweise im Studium befindet.
Anhand entsprechender Nachweise überprüft die Familienkasse, ob sich das Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, noch in der Ausbildung befindet. Die Behörde kann außerdem Auskünfte über das Einkommen verlangen und darüber hinaus in Abstimmung mit der zuständigen Meldebehörde die Haushaltszugehörigkeit überprüfen. Der Kindergeldberechtigte erhält für gewöhnlich einen Fragebogen oder die Nachricht, dass zusätzliche Bescheinigungen zur Prüfung des Kindergeldanspruchs erforderlich sind. Der Kindergeldberechtigte ist nicht nur zur Kooperation verpflichtet, sondern sollte auch aus eigenem Interesse mitarbeiten, weil ansonsten eine Unterbrechung der Zahlung erfolgen kann. Sofern nach wie vor ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kann dies wohl kaum in dessen Interesse sein, weshalb er die erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich an die Familienkasse weiterleiten sollte. Der Antrag auf weitere Zahlung des Kindergeldes braucht schließlich etwas Zeit, da die Behörde den Kindergeldanspruch zunächst eingehend prüft und feststellt, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.