Welchen Einfluss hat die Anzahl der Kinder auf das Kindergeld?
Das Kindergeld und die Kinderanzahl stehen in einem direkten Zusammenhang, wenn es um den Kindergeldanspruch geht. Das Kindergeld wird zwar einkommensunabhängig gezahlt, doch nehmen unterschiedliche Kriterien einen bedeutenden Einfluss auf die Betragshöhe je Kind. Dazu gehört in erster Linie die Zahl der Kinder, die kindergeldberechtigt sind. Für das erste und zweite Kind werden 184 Euro gezahlt und für das dritte 190 Euro (Stand 12/2010). Noch höher fällt das Kindergeld ab dem vierten Kind aus. Monatlich werden 215 Euro für den Berechtigungszeitraum gezahlt. Der Gesetzgeber will insbesondere kinderreiche Familien finanziell unterstützen.
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Kindergeld: Kinderanzahl muss amtlich belegt werden
Hat sich eine Familie personell vergrößert, muss dies auch frühzeitig beim Standesamt angezeigt werden. Die Höhe des Kindergeldes und die Kinderanzahl gehören schließlich zusammen. Damit eine nahtlose Zahlung gewährleistet wird, sollte ein neuer Erdenbürger in den ersten Lebenstagen beim Standesamt angemeldet werden. Dort erhalten die Eltern beglaubigte Geburtsurkunden, von denen eine für die Kindergeldstelle bestimmt ist. Einige Krankenhäuser übernehmen diese Formalitäten. Erforderlich sind in der Regel für eine Anmeldung eine ärztliche Geburtsbescheinigung, ein Personalausweis von Vater oder Mutter, das Familienbuch und gegebenenfalls Abstammungsdokumente der Eltern, falls diese nicht miteinander verheiratet sind.
Wie viel Kindergeld erhalten kinderreiche Familien?
Durch das Kindergeld beteiligt sich der deutsche Staat in einem gewissen Umfang am Unterhalt jedes Kindes, das die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt. Insbesondere in kinderreichen Familien stellt das Kindergeld einen wichtigen Bestandteil des Einkommens dar. Dass der Anspruch mit der Zahl der Kinder steigt, ist dabei ein positiver Faktor.
Für die meisten Familien ist die genaue Höhe des jeweiligen Kindegeldanspruchs von großem Interesse. In diesem Zusammenhang muss man erwähnen, dass die Höhe des Kindergeldes immer davon abhängt, um das wievielte Kind der Familie oder des berechtigten Elternteils es sich handelt. Für das erste und zweite Kind werden jeweils 184 Euro monatlich gezahlt, während die Familienkasse für das dritte Kind 190 Euro Kindergeld im Monat zahlt. Für das vierte sowie jedes weitere Kind wird Kindergeld in Höhe von je 215 Euro gewährt.
Beim ersten Kind gibt es somit immer 184 Euro, unabhängig von der gesamten Anzahl an Kindern, für die Kindergeld bezogen wird. Eine Familie mit drei Kindern verfügt so über einen Kindergeldanspruch in Höhe von insgesamt 558 Euro, während sich das Kindergeld bei fünf Kindern auf 988 Euro monatlich beläuft. Man muss also einfach die Kindergeldsätze addieren und kommt dann auf den kompletten Kindergeldanspruch, den man bei der zuständigen Familienkasse geltend machen kann. Eltern mehrerer Kinder können in Deutschland somit auf eine höhere finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld zählen, sollten aber die relevanten Informationen genau studieren, schließlich ist der Kindergeldanspruch an gewisse Bedingungen geknüpft.