Welche Freibeträge und Steuerklassen gibt es?
Freibeträge bei der Schenkungssteuer sind an der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses orientiert. Sie sind gestaffelt vom niedrigsten Satz von 20.000 € bis zum komfortablen Höchstsatz von 500.000 €. Da die Nähe von Verwandtschafts- und Lebensverhältnissen keineswegs unstrittig ist, hat der Gesetzgeber die Schenkungssteuer-Freibeträge zum 1.1.2009 geändert.
Zu Beginn des Jahres 2009 sind die Freibeträge für alle Personengruppen gestiegen, teilweise deutlich. Der Freibetrag für Kinder hat sich nahezu verdoppelt auf 400.000 €, der für Enkel sogar vervierfacht auf 200.000 €. Den größten Unterschied hat die Reform von 2009 für eingetragene Lebenspartnerschaften gebracht. Während sie zuvor wie Nicht-Verwandte behandelt wurden, sind ihre Schenkungssteuer-Freibeträge seit 2009 denen von Ehepartnern mit 500.000 € gleichgestellt.
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Steuerklassen bei der Schenkungssteuer
Werden Schenkungssteuer-Freibeträge vom Wert der Schenkung überschritten, muss der Restwert versteuert werden. Für die Berechnung der fälligen Steuer ist, neben der Höhe des zu versteuernden Betrags, die Steuerklasse maßgeblich. Die Steuerklassen I, II und III, die bei der Schenkungssteuer zur Anwendung kommen, haben nichts mit den Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun. Vielmehr sind auch hier beschenkte Personengruppen, je nach ihrem Verhältnis zum Schenkenden, zusammengefasst und werden in unterschiedlicher Höhe vom Fiskus zur Kasse gebeten. Eingetragene Lebenspartner sind immer noch in der schlechtesten Steuerklasse eingeordnet, das bedeutet 30 bis 50% Schenkungssteuer.
Die Steuerklassen und Freibeträge der Schenkungssteuer in der deutschen Gesetzgebung
Juristische Laien, die von einer Schenkung unter Lebenden betroffen sind, suchen oftmals nach konkreten Angaben zur Höhe der jeweils zu zahlenden Schenkungssteuer. So stellt man sich mitunter die Frage, wie die Freibeträge innerhalb der Familie geregelt sind, welcher Steuerklasse der Schwiegersohn beziehungsweise die Schwiegertochter angehört oder welche Schenkungssteuerfreibeträge für Freunde gelten.
Eine umfassende Beratung macht im Rahmen einer Schenkung durchaus Sinn, denn der Schenker sowie der Beschenkte haben so einen erfahrenen Ansprechpartner an ihrer Seite und können diesen hinsichtlich der Schenkungssteuer konsultieren. Darüber hinaus ist es aber auch sinnvoll, sich selbst schlau zu machen und das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland zu studieren. Während § 7 ErbStG auf Schenkungen im Allgemeinen eingeht, widmet sich der deutsche Gesetzgeber in § 15 ErbStG den geltenden Steuerklassen in Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen. Verlässliche Informationen zu den Freibeträgen findet man dahingegen in § 16 ErbStG.