Welche Auswirkungen hat die Schenkungssteuer bei Immobilien?
Wenn Immobilien verschenkt werden, fällt jenseits der persönlichen Freibeträge in der Regel genauso Schenkungssteuer an wie bei anderen Vermögensübertragungen. Der Betrag der Schenkungssteuer bei Immobilien liegt jedoch weniger eindeutig auf der Hand als bei Geldgeschenken. Bis Ende 2008 wurde für die Schenkungssteuer bei Immobilien ein pauschalierter Ertragswert angenommen, der deutlich unter dem Marktwert lag. Diese Regelung, die Immobilienschenkungen stark begünstigt hat, wurde vom Verfassungsgericht moniert. Seit 1.1.2009 schätzt das Finanzamt den realen Verkehrswert einer Immobilie zur Festsetzung der Schenkungssteuer. Seitdem wird der angenommene Wert einer Immobilie hin und wieder zu hoch geschätzt. Dagegen können Steuerpflichtige nur mit einem anerkannten Gegengutachten vorgehen.
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Steuerbefreiung bei Immobilienschenkungen
Vollständig vermietete Wohnimmobilien sind zu 10% ihres Wertes von der Schenkungssteuer befreit. Unter bestimmten Bedingungen werden 85 oder sogar 100% der Schenkungssteuer bei Immobilien erlassen, wenn deren Erhaltung von besonderer öffentlicher Bedeutung ist oder sie unter Denkmalschutz stehen. Wichtig ist, dass die Kosten zur Pflege solcher Immobilien durchschnittlich über den Erträgen liegen müssen und sie mindestens 10 Jahre im Besitz des Beschenkten bleiben.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig schenkungssteuerfrei Wohneigentum schenken, wenn der Beschenkte dort danach mindestens 10 Jahre mit Erstwohnsitz lebt. Wechselt er allerdings den ersten Wohnsitz oder verkauft er die Immobilie, wird das Finanzamt rückwirkend aktiv.
Höhe der Schenkungssteuer bei Immobilien
Falls im Rahmen einer Immobilienschenkung keine Steuerbefreiung geltend gemacht werden kann, gilt im Umkehrschluss eine Schenkungssteuerpflicht nach dem deutschen Gesetz. Für den Schenker und auch den Beschenkten ist es in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse, zu erfahren, wie hoch die Schenkungssteuer für die Immobilie ausfällt.
Bei der Berechnung der Schenkungssteuer muss man zunächst berücksichtigen, welchen Freibetrag der Beschenkte nutzen kann und welcher Steuerklasse dieser angehört. Der Wert der Immobilie spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. In Anbetracht der verschiedenen Faktoren ist es in der Regel sinnvoll, frühzeitig einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen und die steuerliche Belastung für die Immobilienschenkung im Vorfeld durchzurechnen. Die folgenden Beispiele sollen interessierten Laien einen Eindruck von der Schenkungssteuer für Immobilien verschaffen.
- Wird einem Kind des Schenkers eine Immobilie durch Schenkung übertragen, kann dieses zunächst einen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen. Übersteigt der Wert des Objekts diesen Betrag um bis zu 75.000 Euro, werden sieben Prozent Steuer fällig.
- Enkel können bei einer Schenkung einen Freibetrag von je 200.000 Euro geltend machen. Liegt der Wert des betreffenden Hauses beispielsweise bei 450.000 Euro, verlangt der Fiskus elf Prozent von dem Wert abzüglich des Freibetrags.