Wie kann man die Schenkungssteuer vermeiden?

Die Freude an einem Geschenk kann schnell getrübt sein, wenn der Beschenkte vom Finanzamt zur Kasse gebeten wird. Am einfachsten ist es, die Zahlung von Schenkungssteuer zu vermeiden, wenn der Wert der Schenkung innerhalb der zugebilligten Freibetragsgrenzen bleibt. Hausrat und sogenannte “bewegliche Sachen” können zusätzlich bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei übertragen werden, wenn ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem vorliegt.
Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, sodass sich mit guter Planung Schenkungssteuer vermeiden lässt. Innerhalb von zehn Jahren werden jedoch alle Schenkungen zusammengerechnet.

Schenkungssteuer vermeiden durch Kettenschenkungen

Werden Kinder von ihren Eltern beschenkt, können sie den ohnehin recht hohen Freibetrag von 400.000 € bei einer Schenkung jedes der beiden Elternteile geltend machen. Wenn beide Elternteile die Freibeträge optimal ausnutzen können, lässt sich am effektivsten die Zahlung von Schenkungssteuer vermeiden. Ist ein Elternteil deutlich vermögender als der andere, kann er zunächst diesen beschenken, der dann seinerseits den Freibetrag bei einer Weiterschenkung an das Kind nutzen kann. Auch auf steuerrechtlich entfernte Verwandte (Enkel, Stiefkinder) können über die Kinder Werte übertragen werden, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, damit das Finanzamt keinen Gestaltungsmissbrauch sieht: Die Weiterschenkung darf vertraglich nicht festgeschrieben sein.

Steuerberater kann bei der Optimierung der Schenkungssteuer behilflich sein

Dass man nur wenig Lust verspürt, einen Teil der Schenkung an den Fiskus abzutreten, ist nur allzu gut verständlich. Der Beschenkte sollte sich allerdings zu keinen illegalen Methoden hinreißen lassen und sich so der Steuerhinterziehung schuldig machen. Stattdessen sollte man sich mit der Optimierung der Schenkungssteuer befassen und aktiv werden, bevor die eigentliche Schenkung stattgefunden hat.

Der Schenkende sollte sich demnach im Vorfeld einen kompetenten Ansprechpartner suchen und mit diesem die geplante Schenkung durchgehen. Im Zuge der Beratung erfahren Laien mehr über legale Steuerbefreiungen, Freibeträge sowie die 10-Jahres-Regel. Durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz hat der deutsche Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, die Steuerlast legal zu reduzieren. Mit einem kompetenten Fachmann an der Seite können auch juristische Laien alle Optionen ausnutzen und die Schenkungssteuer deutlich reduzieren. Im Nachhinein existiert allerdings kein wirklicher Handlungsspielraum mehr, weshalb es unbedingt erforderlich, sich frühzeitig zu kümmern.

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