Das sollte man zum Thema Steuerhinterziehung wissen

Seitdem die Steuer CD`s vom deutschen Finanzamt angekauft werden kursiert unter den Wohlhabenden das Gespenst der Steuerhinterziehung. Die Folgen einer nachgewiesenen Steuerhinterziehung und der Verlust des Ansehens in der Öffentlichkeit können drastisch sein.

Bald werden wohl auch die Schlupflöcher bezüglich der Straffreiheit noch weiter geschlossen und dann droht bei einer hohen Steuerhinterziehung eine Gefängnisstrafe. Die Diskussion selbst um die Abschaffung der Selbstanzeige ist ebenfalls schon weit fortgeschritten.

Steuerstrafrecht im Fokus

Verschiedene Mittel sind im Steuerstrafrecht vorgesehen um nicht als vorbestraft zu gelten und mit einer Geldstrafe davonzukommen. Hierzu müssen allerdings künftige Steuerehrlichkeit und ein geregeltes Verfahren stattfinden. In einem solchen Fall ist man immer gut beraten, gleich einen Anwalt einzuschalten, denn nur ein erfahrener Fachmann kann eine Verurteilung abwenden.

Nachdem immer mehr, auch prominente Fälle ans Tageslicht kamen wurden die Regelungen in der Abgabenordnung immer weiter verschärft. In § 370 der AO (Abgabenordnung) sind die Strafmaße festgelegt und nur die geringeren Geldbeträge werden mit einer Geldstrafe davonkommen, wer hohe Beträge hinterzieht muss damit rechnen ins Gefängnis zu wandern. Es ist davon auszugehen, dass weitere Veränderungen noch mehr Druck auf die unehrlichen Steuerbürger ausüben sollen.

Schon unrichtige oder nicht vollständige Erklärungen reichen, denn der Fiskus wird bei pflichtwidrigem Verhalten oder den Verdacht hierauf tätig. Handelt es sich um hohe Hinterziehungssummen wird die Wahrscheinlichkeit mit einem blauen Auge davonzukommen immer geringer.

Hilfen bei steuerlichen Rechtsfragen

Fachanwälte können tätig werden, wenn Vergehen im Steuerrecht vorliegen. Diese erarbeiten Ansätze zur Verteidigung ihrer Mandantschaft und vertreten diese auch bei einem Steuerstrafverfahren. Wer sich weitergehend informieren möchte findet auf dieser Seite Steuerstrafrecht24 alles Wissenswerte zum Thema ganz ausführlich und gesetzlich fundiert beschrieben.

Noch gibt es rechtlich die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Wenn die dazu vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann man eine Straffreiheit erreichen. Zusätzlich muss die Frist hierzu eingehalten werden und die Selbstanzeige muss absolut vollständig und lückenlos aufgestellt sein. Das anschließende Verfahren wird durch die Finanzverwaltung geführt und sollte von einem rechtssicheren Anwalt begleitet werden.

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