Umsatzsteuer
Dem Verbraucher begegnet die Umsatzsteuer tagtäglich unter dem gleichzusetzenden Begriff Mehrwertsteuer. Unternehmen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen, vereinnahmen vom Empfänger der Leistungen die Umsatzsteuer und führen sie an die Finanzbehörden ab. Es handelt sich demnach um eine indirekte Steuer, die auf der Basis des Netto-Preises prozentual berechnet wird. Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer liegt in Deutschland seit dem 1.1.2007 bei 19 Prozent. In bestimmten Fällen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Dieser kommt zum Beispiel bei vielen Lebensmitteln, Zeitschriften, Büchern und künstlerischen Leistungen zur Anwendung. Komplett von der Umsatzsteuer befreit sind u.a. Leistungen im heilberuflichen Bereich, bei Kreditgewährungen, Leistungen von Versicherungsvermittlern, Vermietung von Grundstücken, Leistungen von Theatern/Museen/Tierparks sowie Leistungen der jugendfördernden Einrichtungen.
Kauft ein Verbraucher beispielsweise einen Artikel für 119 Euro, sind in diesem Betrag bereits die 19 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Der Produktpreis teilt sich also auf in einen Nettobetrag von 100 Euro und einen Umsatzsteuerbetrag von 19 Euro. Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland. Am Umsatzsteueraufkommen sind Bund, Länder und Gemeinden beteiligt. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die Umsatzsteuern weitgehend harmonisiert. Das deutsche Umsatzsteuergesetz entspricht den EU-Vorgaben bzw. -Richtlinien.
Umsatzsteuer – Regelungen für Unternehmen
Viele Unternehmen weisen bei steuerpflichtigen Umsätzen den Umsatzsteuerbetrag gesondert aus. Bei Rechnungen an andere Unternehmer oder juristische Personen sind sie sogar dazu verpflichtet. Die Umsatzsteuer wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhoben. Die in den Rechnungen für empfangene Leistungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird als Vorsteuer bezeichnet. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt eine Verrechnung der von einem Unternehmen gezahlten Vorsteuern für empfangene Leistungen mit den bei der Rechnung erhobenen Umsatzsteuern (Vorsteuerabzug).
Hat ein Unternehmen beispielsweise Nettoleistungen für 100.000 Euro umgesetzt, so kommen bei einem Regelsatz von 19 Prozent 19.000 Euro Umsatzsteuer hinzu. Wenn das Unternehmen im gleichen Zeitraum vorsteuerabzugsfähige Leistungen empfangen hat, die mit 9.000 Euro Umsatzsteuer belegt waren, so führt es die Differenz zwischen 19.000 Euro und 9.000 Euro, also 10.000 Euro an die Finanzbehörden ab. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss auf elektronischem Wege erfolgen. Besondere Regelungen gelten für Existenzgründer (z. B. Ist-Besteuerung.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen erfolgt die Besteuerung der Umsätze in dem Land, in dem der Konsum stattfindet (Bestimmungslandprinzip). So kommt der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität zum Tragen, denn Anbieter aus verschiedenen Ländern bieten einem Empfänger ihre Leistungen im Gegensatz zum Ursprungslandprinzip zum gleichen Umsatzsteuersatz an.
Zum gesetzlichen Katalog der Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, gehören in Deutschland u.a. Ausfuhrlieferungen sowie bestimmte Umsätze für die See- und Luftschifffahrt. Auch Kleinunternehmer können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.