Strafrecht

Rechtsordnungen und Gesetze haben die Aufgabe, dem Zusammenleben von Menschen einen Rahmen zu geben. So wird durch das geltende Recht vorgegeben, wie die betreffende Gesellschaft zusammenleben möchte. Fehlverhalten wird gegebenenfalls sanktioniert, was vor allem durch das Strafrecht geregelt ist. Das Strafrecht umfasst all die Normen und Gesetze, die sich mit verbotenen Verhaltensweisen befassen und bestimmte Strafen als Rechtsfolgen definieren. Die im Strafrecht festgelegten Strafen sind selbstverständlich kein Selbstzweck, sondern haben stets das Ziel, Rechtsgüter zu schützen und in diesem Zusammenhang das geltende Gesetz durchzusetzen.

Was ist Strafrecht?

Unter dem Begriff Strafrecht, das zuweilen auch als Kriminalrecht bezeichnet wird, versteht man demnach alle Rechtsnormen, die bestimmtes Verhalten, das von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, durch Rechtsfolgen in Form von Strafen zu sanktionieren. Sinn und Zweck solcher Maßnahmen ist der Schutz von Rechtsgütern, bei denen es sich unter anderem um die Integrität des Staates, das Leben und Eigentum von Personen sowie die Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens handelt. Wer gegen geltende Gesetze verstößt, muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen und im Zuge dessen gesetzlich definierte Strafen über sich ergehen lassen. Je nach nationalem Strafrecht kann es sich dabei um die folgenden Strafen handeln:

  • Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen
  • Körperstrafen
  • Todesstrafen

In der Bundesrepublik Deutschland werden nicht alle diese Strafformen praktiziert, so dass die Freiheitsstrafe hierzulande die schwerwiegendste Strafe darstellt. Grundsätzlich muss man in Zusammenhang mit dem deutschen Strafrecht die folgende Differenzierung vornehmen:

  • Jugendstrafrecht
    Das Jugendstrafrecht nimmt eine besondere Rolle innerhalb des deutschen Strafrechts ein und bezieht bei der Bestrafung jugendlicher und junger erwachsener Straftäter auch pädagogische Aspekte ein. Durch gezielte Maßnahmen soll eine positive Beeinflussung junger Straftäter erfolgen.
  • materielles Strafrecht
    Das materielle Strafrecht ist die Basis des geltenden Strafrechts und schafft die Voraussetzung für eine Strafe als Rechtsfolge eines strafbaren Tatbestands.
  • formelles Strafrecht
    Das formelle Strafrecht hat die Aufgabe, das materielle Strafrecht durchzusetzen.
  • Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrigkeiten können gewissermaßen ebenfalls dem Strafrecht zugeordnet werden, da sie auch als Verletzungen der geltenden Rechtsregeln gelten. Diese sind allerdings geringfügig, weshalb hier keine Kriminalisierung stattfindet. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, hat sich demnach nicht strafbar gemacht, muss aber dennoch mit einer Rechtsfolge rechnen, die üblicherweise als Bußgeld daherkommt.

Das Strafgesetzbuch als Gesetzesgrundlage für das Strafrecht

Maßgebend für das materielle Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Strafgesetzbuch, kurz StGB. Darin finden sich die Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen strafbaren Handelns. Der allgemeine Teil, der sich Verbrechen, Rechtsfolgen und allgemeinen Vorschriften widmet, wird dabei durch den besonderen Teil, der einzelne Straftatbestände umfasst, erweitert.

Das Strafverfahrensrecht

Juristische Basis für das formelle Strafrecht ist das Strafverfahrensrecht, das sich in Deutschland vor allem aus den folgenden Gesetzen ergibt:

  • Strafvollzugsgesetz
  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Strafprozessordnung
  • Jugendgerichtsgesetz

Darüber hinaus geht unter anderem auch das Strafgesetzbuch zum Teil auf das formelle Strafrecht ein. Das Strafverfahrensrecht ist eine elementare Säule des deutschen Rechtsstaats und trägt für die Anwendung der deutschen Prozessmaximen, bei denen es sich um den Anklagegrundsatz, das Offizialprinzip, das Legalitätsprinzip sowie den Ermittlungsgrundsatz handelt, Sorge. Auf diese Art und Weise wird eine ordentliche und gerechte strafrechtliche Verfolgung gewährleistet. Neben dem Vollstreckungsverfahren, das der Durchführung der Strafe dient, kennt der deutsche Gesetzgeber das sogenannte Erkenntnisverfahren, dessen Aufgabe darin besteht, sämtliche relevante Tatsachen aufzunehmen, um eine Urteilsfindung durch das Gericht zu ermöglichen. Im Zuge dessen erfolgen die folgenden Phasen:

  • Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
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