Vereinigte Staaten: Juristische Aufarbeitung von Nipplegate

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 03.07.2012 – Mehr als acht Jahre nach der Übertragung des Super-Bowl-Finales 2004 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung der „bekleidungstechnischen Fehlfunktion“ von Janet Jackson gezogen. Der Supreme Court lehnte es ab, sich mit dem Einspruch der Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) gegen die Entscheidung eines früheren Gerichtsverfahrens zu befassen. Im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht für den dritten Bezirk war die von der FCC verhängte Strafe in Höhe von umgerechnet etwa 550.000 Dollar verworfen worden, weil die Strafe „willkürlich und unberechenbar“ verhängt worden sei.

Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichts, John Roberts, der sich der Mehrheitsentscheidung angeschlossen hatte, hob in seiner abweichenden Begründung hervor, dass „künftige ‚bekleidungstechnische Fehlfunktionen‘ durch die Gründe der niederen Instanz nicht geschützt werden“.

Beim Auftritt von Janet Jackson und Justin Timberlake während der Halbzeitpause des Footballfinales war einige Sekunden lang die entblöste Brust Jacksons zu sehen gewesen, als Timberlake am Oberteil ihrer Kleidung hängen geblieben war. Der als „Nipplegate“ bekannt gewordene Zwischenfall führte dazu, dass seitdem Liveübertragungen von Sportereignissen und Preisverleihungen in den USA mit einer Zeitverzögerung von einigen Sekunden übertragen werden, um dem Regisseur Gelegenheit zu geben, anstößiges Verhalten auszublenden.