Wo liegt der Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnung?
Eine Verwarnung wird ausgesprochen, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vorliegt. Sie kann ein Verwarnungsgeld beinhalten, muss aber nicht, ebenso besteht kein Zwang zur Schriftform. Wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld formuliert, so liegt dieses zwischen fünf Euro und maximal fünfunddreißig Euro. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes gilt die Verwarnung als anerkannt, danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Eine Verwarnung wird zum Bußgeld, wenn der Betroffene die Verwarnung nicht akzeptiert oder die Zahlung innerhalb der Wochenfrist versäumt. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, um über die Ordnungswidrigkeit zu entscheiden. Im Gegensatz zur Verwarnung bedarf der Bußgeldbescheid immer der Schriftform und wird dem Betroffenen auf dem Postweg zugestellt. Ein Bußgeld ist generell deutlich teurer als eine Verwarnung, da dem Verwarnungsgeld noch die Gebühren und Kosten des Bußgeldverfahrens hinzugerechnet werden.
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Verjährungsfristen für das Bußgeldverfahren
Bußgeld wird gemäß Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) für eine rechtswidrige Handlung im Sinne des Gesetzes angeordnet. Die Höhe eines Bußgeldes liegt, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit, zwischen fünf und 1.000 Euro. Die Verjährungsfrist für das Bußgeldverfahren beträgt bei Bußgeldern bis zu 1.000 Euro sechs Monate.
Wenn das Bußgeld aufgrund besonderer Umstände über 1.000 Euro steigt, ändert sich die Verjährungsfrist in Staffelform auf ein bis drei Jahre in Abhängigkeit der Bußgeldhöhe.
Welchen Zweck hat eine Verwarnung?
Verkehrsteilnehmer, die gegen die juristisch definierten Regeln verstoßen, müssen grundsätzlich immer mit einer Sanktionierung rechnen, sofern die betreffende Tat entdeckt wurde. Es muss allerdings nicht immer ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet werden, das mit einem hohen Verwaltungsaufwand und Strafen wie hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot einhergehen kann. Oftmals liegt lediglich eine eher geringfügige Ordnungswidrigkeit vor, so dass ein Bußgeldverfahren unverhältnismäßig wäre. In einem solchen Fall kann eine Verwarnung des Verkehrsteilnehmers die richtige Lösung sein.
Handelt es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, kann die Behörde ein dem Bußgeldkatalog entsprechendes Verwarnungsgeld verlangen, das keine Verwaltungskosten beinhaltet. Oftmals ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von einem Strafzettel. Kleinere Ordnungswidrigkeiten können so problemlos durch die Zahlung des Verwarnungsgeldes abgegolten werden. Der Betroffene kann aber auch stattdessen Einspruch gegen das Verfahren einlegen, indem er § 55 OwiG entsprechend Stellung nimmt. Im Rahmen der Anhörung wird der Sachverhalt intensiver geprüft. Nicht selten kommt es dann zu einem Bußgeldverfahren, das mit weiteren Gebühren verbunden ist.
Ist ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung rechtens?
Viele Menschen gehen davon aus, dass zunächst eine Verwarnung erfolgt, bevor es zu einem Bußgeldverfahren kommt. Dies ist der typische Ablauf, wenn man von der Polizei angehalten wird. Der Polizeibeamte spricht eine mündliche Verwarnung aus und erhebt ein Verwarngeld. Wer dem nicht zustimmt oder sich nicht nur einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht hat, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Eine vorherige Verwarnung ist aber keineswegs ein Muss. Ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Verwarnung ist absolut rechtens, obgleich er für die Betroffenen vielleicht etwas überraschend kommt. Einen rechtlichen Anspruch auf eine vorherige Verwarnung gibt es jedenfalls nicht.
Warum ist das Bußgeld höher als das Verwarngeld?
Obgleich es um ein und denselben Sachverhalt geht, fällt der Bußgeldbescheid stets höher als das anfänglich erhobene Verwarngeld aus. Vielen Menschen erschließt sich dies zunächst nicht, so dass hier Klärungsbedarf besteht. Eine Verwarnung soll der Vereinfachung des Verfahrens dienen und kommt daher bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten in Betracht. Gröbere Vergehen oder auch eine Ablehnung beziehungsweise Nichtzahlung des Verwarngeldes zieht jedoch einen höheren bürokratischen Aufwand nach sich, der die höheren Kosten im Bußgeldverfahren erklärt. Gebühren und Auslagen treiben die Kosten in die Höhe, so dass es in der Regel sinnvoll ist, das angebotene Verwarngeld zu zahlen, um sich vor einem höheren Bußgeld zu schützen.
Was kann man bei einem Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung tun?
Wer die Verwarnung nicht angenommen hat, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dazu bedarf es keiner ausdrücklichen Weigerung, denn das Ausbleiben der Zahlung versteht die Behörde ebenfalls als Ablehnung. Vergisst man die Zahlung des Verwarngeldes, kann dies somit zu einem Bußgeldverfahren führen. Ist dieser Fall eingetreten, ergeht ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann man jedoch Einspruch einlegen, wenn man bei sich kein Fehlverhalten sieht. Gegen eine Verwarnung kann man im Gegensatz dazu nichts tun, so dass man es zuweilen auf einen Bußgeldbescheid ankommen lassen muss.