Werden ausländische Führerscheine in Deutschland anerkannt?
Wer seinen Führerschein außerhalb der Europäischen Union erworben hat und in Deutschland fahren möchte, muss eine Umschreibung des Dokuments beantragen. Für den Fall, dass man nur temporär in Deutschland fährt, benötigt man keine deutsche Fahrerlaubnis und kann den im Ausland erworbenen Führerschein verwenden.
Wer jedoch beabsichtigt, seinen Hauptwohnsitz nach Deutschland zu verlegenen, benötigt auch eine deutsche Fahrerlaubnis. Für 6 Monate darf der im Ausland erworbene Führerschein verwendet werden. Die Umschreibung sollte relativ zügig erfolgen. Es wird eine Umschreibungsfrist von 3 Jahren gewährt, die mit der Anmeldung des Wohnsitzes beginnt. In bestimmten Fällen muss, wenn ein Führerschein im Ausland erworben wurde, nach der Umschreibung in Deutschland eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung erfolgen. Eine detaillierte Übersicht bietet die Anlage 11 des § 31 der Fahrerlaubnisverordnung.
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Umschreibungen von Führerscheinen, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden
In der Regel sind Umschreibungen von Fahrerlaubnissen aus einem EU- oder EWR-Staat unkompliziert und eine erneute theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, da sie für den Führerschein im Ausland bereits absolviert wurde. Weitere detaillierte Informationen können in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nachgelesen werden, wobei insbesondere der § 30 Informationen über die Umschreibungen von EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bietet.
In welchen Fällen wird ein EU-Führerschein in Deutschland nicht anerkannt?
Grundsätzlich gestaltet sich die Anerkennung eines EU-Führerscheins in Deutschland vollkommen problemlos, so dass die meisten Menschen diesbezüglich keine Schwierigkeiten erwarten müssen. Umso überraschender ist es dann, dass ein EU-Führerschein in Deutschland mitunter nicht anerkannt wird. Hierfür sorgt die sogenannte Wohnsitzerfordernis, die ungewollten Führerscheintourismus innerhalb der Europäischen Union unterbinden soll.
Aufgrund der Wohnsitzerfordernis ist ein ordentlicher Wohnsitz in dem Land, in dem der EU-Führerschein ausgestellt werden soll, eine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung. Ein deutscher Bundesbürger, der ins Ausland reist, um dort von den eventuell lockereren Bedingungen bezüglich der Vergabe des Führerscheins zu profitieren, kann dies also nicht so ohne weiteres tun. Führerscheinbewerber, die über keinen Wohnsitz in dem Ausstellerstaat verfügen, erhalten keine Anerkennung ihrer Fahrerlaubnis, obwohl es sich um einen EU-Führerschein handelt. Auch wenn der ausländische Führerschein in der EU gemacht wurde, ist eine Anerkennung durch die Behörden in Deutschland keineswegs garantiert und nur unter strengen Voraussetzungen möglich.