Welche Regelungen für den Führerschein mit 17 gibt es?
Der sogenannte “Führerschein mit 17” ermöglicht es Jugendlichen in Deutschland, den Führerschein vorzeitig erwerben. Dieser Führerschein ist in allen Bundesländern erhältlich, wobei sich das Bundesland Baden-Württemberg erst seit Anfang des Jahres 2008 für die Teilnahme am Modellversuch entschieden hat.
Wer den Führerschein bereits im Alter von 17 Jahren machen möchte, braucht jedoch das Einverständnis der Eltern. Eine wichtige Grundregel für das Fahren mit diesem Führerschein besagt, dass der junge Fahranfänger stets von einer erwachsenen Person begleitet werden muss. Wer die Fahrprüfung erfolgreich abschließt, erhält eine Bescheinigung. Auf dieser Bescheinigung wird dokumentiert und somit festgelegt, um wen es sich bei der vorgeschriebenen Begleitperson handelt. Der Modellversuch “Führerschein mit 17” wurde grundsätzlich gestartet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die jungen Fahranfänger können von den Erfahrungen ihrer Begleitperson profitieren.
Inhaltsverzeichnis
Welche rechtlichen Regeln bestehen für den Führerschein mit 17?
Wer ohne eine mindestens 30 Jahre alte eingetragene Begleitperson, die den Führerschein seit 5 Jahren besitzt und nicht mehr als 3 Punkte auf ihrem Konto in Flensburg hat, unterwegs ist oder mit einem nicht eingetragenen Beifahrer fährt, verliert die Fahrerlaubnis und erhält einen Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg. Auch beim Führerschein mit 17 besteht die 0,0-Promille-Grenze für den Fahrer.
Kann man mit dem Führerschein mit 17 auch im Ausland fahren?
Obwohl innerhalb der Europäischen Union mittlerweile einheitliche Führerscheinklassen bestehen und auch der Führerschein selbst vereinheitlicht wurde, existieren nach wie vor nationale Regelungen, zu denen unter anderem auch der Führerschein mit 17 gehört. Bei dem begleiteten Fahren handelt es sich um eine besondere Regelung in Deutschland, die Jugendliche ab einem Alter von 17 Jahren als Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise BE zulässt.
Jugendliche, die die Fahrschule erfolgreich abgeschlossen haben und am begleiteten Fahren teilnehmen, erhalten ab 17 Jahren die betreffende Prüfbescheinigung und dürfen fortan in Begleitung einer geeigneten Begleitperson ein Kfz der Klasse B beziehungsweise BE führen. Dies gilt jedoch nur für Deutschland, denn im Ausland wird die Prüfbescheinigung, die hierzulande als Führerschein mit 17 bezeichnet wird, nicht anerkannt. Lediglich in Österreich wird die deutsche Prüfbescheinigung auch akzeptiert.