Urteile zum EU Führerschein im Ausland
Wer keinen gültigen Führerschein hat, darf kein Fahrzeug führen. Soweit zumindest die Theorie. Wer allerdings seinen Führerschein, aus welchen Gründen auch immer, abgenommen bekam, musste nicht zwingend lange warten, bis er sich wieder ans Steuer setzen durfte. Grund dafür war die Regelung, dass die Führerscheinprüfung auch in einem anderen EU-Land abgelegt werden konnte. Vor allem in den letzten Jahren machten diesen Trend viele Autofahrer mit. Bekannt wurde das Ganze auch als Führerscheintourismus. Schwierig war es nicht. Nur ein kurzer Trip etwa in die Nachbarländer Polen oder Tschechien, die nötigen Prüfungen ablegen und schon hielt man einen druckfrischen, gültigen Führerschein in der Hand. Meist sogar noch günstiger als hierzulande. Über die Rechtmäßigkeit wurde lange gestritten, einige Urteile wurden ebenfalls gesprochen. Vor Kurzem allerdings gab es ein Urteil, das dem Führerscheintourismus ein Ende setzen dürfte.
Führerschein und Wohnsitz hängen zusammen
Noch 2004 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass jeder Führerschein innerhalb der EU anerkannt werden muss, der in einem der Mitgliedsstaaten auf rechtmäßigem Wege legal erworben wurde. 2010 kam hier jedoch eine Ergänzung des Bundesverwaltungsgerichtes hinzu, die den Autofahrern die Gültigkeit bzw. den Gebrauch eines Führerscheins aus dem Ausland untersagen kann, sofern der Autofahrer nicht in dem Land lebt, in dem der Führerschein erworben wurde. Unter dem Aktenzeichen Az: C-467/10 entschied der Europäische Gerichtshof, dass zum Beispiel Straftäter, die in Deutschland keine Führerscheinprüfung ablegen dürfen, da sie als nicht geeignet für den Besitz des Führerscheins gelten, weiterhin im Ausland einen Führerschein erwerben dürfen. Jedoch müssen sie dann in diesem Land auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Damit wurde die Erfordernis eines Wohnsitzes in dem Land, in dem die Führerscheinprüfung abgelegt wird, nochmals bekräftigt. So muss in Deutschland ein Führerschein nicht anerkannt werden, wenn es feststeht, dass der Besitzer nicht in dem Land wohnt, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die deutschen Maßstäbe, ob jemand zum Autofahren geeignet ist oder nicht, sind allerdings in den anderen EU-Staaten nicht bindend.