Grundlegende Informationen zum Samstagsfahrverbot für Lastwagen
Während der Urlaubszeit herrscht auf zahlreichen Autobahnen und Bundesstraßen ein hohes Verkehrsaufkommen, wodurch es immer wieder zu Staus und Autoschlangen kommt. Zur Entlastung der Straßensituation hat die Regierung ein Samstagsfahrverbot für Lastwagen ausgesprochen.
In den meisten deutschen Bundesländern wurden die Sommerferien längst eingeläutet und auch die letzten Bundesländer, wie Bayern und Baden-Württemberg, werden bis Ende Juli folgen. Der Startschuss der wichtigsten Urlaubssaison wird somit für Millionen Deutsche eingeläutet, viele darunter befinden sich bereits im Urlaub oder werden in Kürze aufbrechen. Hierbei greifen sie nach wie vor gerne auf das Auto zurück. Trotz der steigenden Nutzung des Flugzeugs, bedingt durch die zum Teil besonders günstigen Preise, verreist die Mehrheit der deutschen Urlauber immer noch häufig mit dem eigenen Pkw.
Das macht sich vor allem auf den Autobahnen bemerkbar. Während der Ferienzeit nimmt das Verkehrsaufkommen rapide zu, was sich vor allem in zahlreichen und teils auch äußerst langen Verkehrsstaus bemerkbar macht. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung ein Fahrverbot für Lastwagen ausgerufen, das an Samstagen gilt und letztlich dazu beitragen soll, das Staurisiko zu verringern.
Nicht alle Unternehmen sind hierüber informiert, sodass einige Betriebe böse Überraschungen erleben. Besonders kleine Betriebe, wie zum Beispiel Ein-Mann-Speditionen, wissen über das Samstagsfahrverbot nicht immer Bescheid und riskieren dadurch satte Strafen. Immerhin werden Fahrer bei Verstößen mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg belangt. Zugleich werden auch die Halter bestraft, indem sie ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zu entrichten haben und ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg zu rechnen haben.
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Konkret gilt das Samstagsfahrverbot vom 1. Juli bis zum 31. August dieses Jahres. Zugleich ist es an Uhrzeiten gekoppelt, beginnend von 7:00 morgens bis 20:00 Uhr abends. Unternehmen sind demnach nicht völlig hilflos: Fahrten am frühen Morgen sowie am Abend können somit unternommen werden. Im Übrigen gilt das Fahrverbot ausschließlich für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sowie Lkws mit Anhänger.
Unternehmen und Lkw-Fahrer sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass das seit langem bestehende Fahrverbot für Sonn- und Feiertage durch das temporäre Samstagsfahrverbot nicht aufgehoben wird und somit weiterhin bestehen bleibt.
Allerdings gilt das Samstagsfahrverbot ausschließlich für ausgewählte Straßen, vorrangig für Autobahnverbindungen sowie wenige Bundesstraßen. Dementsprechend darf die Mehrheit der Bundesstraßen weiterhin befahren werden – auf Landstraßen sowie allen anderen Straßen gelten keine weiteren Einschränkungen. Unternehmen haben somit die Möglichkeit, dem regulären Fahrbetrieb weiterhin nachzugehen. Welche konkreten Straßen betroffen sind, können Interessenten beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfahren.
Ausnahmen vom Fahrverbot
In bestimmten Fällen ist es trotz Fahrverbot gestattet, die betroffenen Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte mit dem Lkw zu befahren – es gibt dabei mehrere Ausnahmen. Dies trifft insbesondere für den Schiene-Straße-Verkehr zu, der nahezu uneingeschränkt erfolgen kann. Selbst Fahrten bis direkt zum Kunden sind zulässig.
Auch für Lebensmitteltransporte gilt eine Ausnahmeregelung. Lastwagen, die Fisch-, Fleisch- oder Milchprodukte sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse transportieren, dürfen die Streckenabschnitte befahren. Außerdem steht es Unternehmen offen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ob diese erteilt wird, ist jeweils eine Einzelentscheidung. In Anbetracht der Ausnahmen sind die Fahrer dazu verpflichtet, die Frachtpapiere oder Genehmigungsnachweise bei sich zu führen.