Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung

In besonders ländlichen Gegenden ist das Autofahren bei Dunkelheit immer ein Risiko. Explizit in den Abendstunden und in der Morgendämmerung kommt es hier gehäuft zu Wildunfällen, die ein Risiko für Leib und Leben bedeuten. Wie die Polizei und auch der ADAC immer wieder mitteilen, sollten Autofahrer bestimmte Verhaltensregeln beherzigen, damit der Wildwechsel nicht tödlich endet. Wer als Autofahrer des Nachts auf Wegen fährt, welche durch ein Waldgebiet führen, muss hier immer damit rechnen, dass Rotwild oder auch Wildschweine die Straße wechseln wollen. Absolute Aufmerksamkeit beim Fahren ist Pflicht, da in nur Sekundenschnelle das Tier vor die Motorhaube laufen kann. Aber selbst wer äußerst vorsichtig fährt, hat oftmals keine Chance dem Wild auszuweichen. Rehe rennen aus dem Wald, werden von den Scheinwerfern des Fahrzeugs geblendet, bleiben dadurch womöglich stehen und schon ist der Wildunfall passiert. Richtig schlimm wird es in der Regel jedoch, wenn der Autofahrer in der Schrecksekunde das Lenkrad herumreißt und dann möglicherweise von der Straße abkommt. Diese Unfälle enden nicht selten tödlich. Bei leichten Wildunfällen taucht allerdings oftmals ein großes versicherungstechnisches Problem auf. Ist das Fahrzeug vom Wildunfall zerstört, muss vom Fahrer der Beweis erbracht werden, dass hier tatsächlich ein Unfall mit Wild stattgefunden hat. Nur so kann auch die Vollkaskoversicherung einspringen und ihrerseits die Leistung erbringen. Kann der Fahrer nicht nachweisen, dass es sich bei dem am Fahrzeug entstandenen Schaden, um die Folgen des Wildunfalls gehandelt hat, wird die Vollkaskoversicherung, in der Regel keinen Schadensersatz leisten. Kfz Versicherungen vergleichen ist zwar sinnvoll, schützt im Endeffekt jedoch nicht vor dem Leistungsausfall. Wer einen Wildunfall gehabt hat, sollte es deshalb nicht versäumen, die Polizei zu rufen. Diese kann den Schaden noch vor Ort aufnehmen und die diesbezüglichen Spuren sichern. In den meisten Fällen wird auch der zuständige Förster informiert, der das verletzte Tier am Unfallort von seinen Schmerzen erlöst, oder dieses, wenn es nur angefahren wurde und weggelaufen ist, in den späteren Tagen suchen wird.

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