Versicherungswesen: Womit befasst sich das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht ist für viele Versicherungsnehmer ein komplexes Ungetüm mit vielen Fremdwörtern und unverständlichen Fachbegriffen. Grundsätzlich dürfen die Versicherungsgesellschaften verschiedene Klauseln und Vorgaben in ihre Verträge aufnehmen, doch ihren Möglichkeiten werden vom Gesetzgeber Grenzen gesetzt und häufig gibt es auch neue Entscheidungen vom Bundesgerichtshof, wenn Einzelfälle vor Gericht gegangen sind und verschiedene Instanzen erfolglos durchlaufen haben.
Inhaltsverzeichnis
Das Ziel des Versicherungsrechts
Das privatrechtliche Versicherungsrecht wird mehrheitlich vom Versicherungsvertrags-Gesetz bestimmt. In Deutschland ist dieses Gesetz ein Bundesgesetz und gilt damit in allen Bundesländern gleichermaßen. Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Bereich der Versicherungen werden hier festgehalten und auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Gesetz enthalten. Auch Informationen zu den gängigsten Versicherungsarten und Möglichkeiten zum Vergleich einzelner Angebote erhalten Sie hier. Die Beziehung zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherungsgesellschaften wird im Rahmen des Versicherungsrechts geregelt. Die Versicherer wollen ihre Risiken minimieren und die Versicherungsnehmer wollen bestmöglichst abgesichert sein. Die Balance zwischen diesen beiden Interessen soll das Versicherungsrecht schaffen. Es schafft also den gesetzlichen Rahmen, in dem Versicherungen agieren dürfen und legt damit fest, welche Leistungen vom Versicherungsnehmer eingefordert werden können und wo Versicherungen Einschränkungen in die Verträge aufnehmen dürfen.
Warum ist das Versicherungsrecht so komplex?
Eine Versicherung soll Hilfe im Notfall leisten oder dazu beitragen, dass regelmäßige Leistungen für alle Versicherungsnehmer bezahlbar bleiben. Da Versicherungen wirtschaftlich arbeiten wollen und natürlich versuchen einen Teil der Beiträge zu sparen, gibt es immer wieder Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Versicherungsnehmern. Für Schäden, die durch das schuldhafte Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind, übernehmen die Gesellschaften daher in der Regel keine Haftung. Da nicht jeder Fall gleich liegt, braucht es das Versicherungsrecht, in dem geregelt wird, wer welche Rechte und Pflichten hat.
Probleme werden meist mit Fachanwälten geregelt
Wenn eine Versicherung im Schadenfall keine Leistung erbringen will und sich dafür auf verschiedene Annahmen oder Fakten beruft, kann ein Versicherungsnehmer natürlich Widerspruch einlegen. Fachanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei Unstimmigkeiten, die vor allem häufig durch komplexe Formulierungen entstehen.