Greift die Haftpflichtversicherung bei Kindern?
Eine Haftpflichtversicherung zu haben, ist in unseren Tagen nahezu eine Selbstverständlichkeit. Natürlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen wie zum Beispiel beim Kraftfahrzeug von den privaten Haftpflichtversicherungen abzugrenzen. Kinder sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, auch während der Berufsausbildung. Wartet das Kind auf eine Lehrstelle oder auf einen Studienplatz, so gilt die Versicherung noch ein Jahr nach dem Schulabschluss. Dasselbe gilt für den Fall der Erwerbslosigkeit, die natürlich beim zuständigen Arbeitsamt gemeldet sein muss. Eine Haftpflichtversicherung stützt sich im Allgemeinen auf den Anspruch auf Schadenersatz. Der wiederum ist sehr anschaulich im Bürgerlichen Gesetzbuch im Paragrafen 823 Absatz 1 des BGB niedergeschrieben. Hat ein Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung, so sind die finanziellen Folgen unter Umständen immens. Denn es kann auf Haus und Grundbesitz, Möbel und Sparanlagen zugegriffen werden. Auch das monatliche Einkommen wird zur Schadenregulierung herangezogen. Alles Vermögen, auch solches, das erst nach dem zu verantworteten Schaden erworben wurde, kann in die Regulierung einfließen. Ein unvorgesehenes Schadensereignis ohne entsprechende Versicherung kann als durchaus das Leben eines Bürger erheblich beeinträchtigen wenn nicht sogar ruinieren. Es kann also von essenzieller Bedeutung sein versichert zu sein, man sollte eigentlich auf alle Fälle eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung springt ein bei nicht vorsätzlich verursachten Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden. Der Schaden muss zwangsläufigerweise fahrlässig verursacht sein. Bei vielen Versicherungen ist diese Begrifflichkeit vertraglich bereits sehr eingeschränkt, auch lässt sich über die komplexe Auslegung der Thematik sicherlich ausgezeichnet streiten. Weiter ist es so, dass die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht zahlt, wenn es sich um Schäden handelt, die durch, meistens im Kleingedruckten zu findende Risikofaktoren entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Hunde oder auch der sehr dehnbare Begriff des Wasserschadens. Auch die Vermietung von Immobilien hat ihre ganz eigenen Regeln in der Haftpflichtversicherung. Unwetterschäden unterliegen ebenfalls einer ausgeklügelten Versicherungssystematik. Da gilt es abzugrenzen zwischen Schäden aus Naturereignissen, Umweltkatastrophen, herkömmlichen Wasserschäden, Rohrbrüchen und vielen Nuancen mehr. Es ist also immer angebracht, sich ausführlich beraten zu lassen, alle Wahrscheinlichkeiten und möglichen versteckten Kostenfallen zu hinterfragen.