Mit diesen Tipps erhalten Sie den richtigen privaten Haftpflichtschutz

Die private Haftpflichtversicherung gehört versicherungstechnisch zur Grundversorgung, über die jeder verfügen sollte. Wie bei allen Versicherungen gilt es aber auch hier ein günstiges Angebot zu finden, das gleichzeitig den besten Schutz vor Schadenansprüchen bieten kann. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Wahl ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten.

Die Versicherungssumme

Eine gute Haftpflichtversicherung bietet 100.000 Euro Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, 300.000 für Mietsachschäden und eine Mindestdeckungssumme von drei Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden. Auch wenn die Summen extrem hoch klingen, sollten hier keine großen Abstriche gemacht werden. Schließlich kommen bei Personenschäden schnell teure Behandlungskosten zusammen und eventuell muss sogar Schmerzensgeld oder Rente ausbezahlt werden.

Der Selbstbehalt

Der Selbstbehalt oder auch die Selbstbeteiligung bei einer privaten Haftpflichtversicherung hält die Beiträge niedrig, doch Kleinschäden von 100.- oder 150.- Euro muss dann selbst übernommen werden. Daher lohnt sich die Überlegung, ob der Selbstbehalt nicht völlig umgangen wird und dafür höhere Beiträge in Kauf genommen werden können.

Zahlweise und Laufzeit

Ob die Beiträge für eine Versicherung jährlich oder monatlich bezahlt werden, bestimmt auch wie hoch die Beiträge ausfallen. Für die monatliche Zahlweise berechnen viele Gesellschaften bis zu sechs Prozent mehr. Bei der Laufzeit gilt, dass mehrjährige Verträge sich günstig auf die Beiträge auswirken, aber die Flexibilität eher mit kürzeren Laufzeiten gewahrt werden kann. Mit einer Privathaftpflichtversicherung von Asstel.de haben Sie die Wahl zwischen Basis, Plus und Komforttarif und können so selbst entscheiden, was für Ihre Situation im Moment wichtig ist.

In der Haftpflichtpolice muss auch ein Rechtsschutz enthalten sein

Die Haftpflichtversicherung muss dafür sorgen, dass unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den Versicherten abgewehrt werden können und das notfalls vor Gericht. Der Bundesgerichtshof betrachtet diese Leistung als Grundleistung einer Haftpflichtversicherung und damit muss der Versicherte sich nicht selbst bemühen, wenn Haftpflichtverbindlichkeiten abgewickelt werden müssen.

Paare benötigen nur eine Haftpflichtversicherung

Sobald Singles zu Paaren werden und zusammenziehen, brauchen sie nur noch eine Haftpflichtversicherung. Der jüngere der beiden Verträge wird aufgehoben und in den älteren Vertrag wird der Partner mit aufgenommen. Ansprüchen gegeneinander sind ab dem Zeitpunkt des Zusammenziehens natürlich nicht mehr versichert.

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