Rechtsgrundlage der Privathaftpflichtversicherung
Wo sind die rechtlichen Grundlagen der Privathaftpflichtversicherung festgelegt? Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt alle Belange rund um Versicherungsverträge. In 99 Paragrafen sind hier die rechtlichen Vorschriften, die für alle Versicherungen gelten, dargestellt. In weiteren 109 Paragrafen folgen die Bestimmungen für die einzelnen Versicherungen. Für die Privathaftpflichtversicherung sind die Paragrafen 100 bis 124 relevant, welche die Leistung, den Fälligkeitsanspruch, das Kündigungsrecht und viele weitere Aspekte bis ins Detail erläutern. Die private Haftpflichtversicherung zählt, obwohl der Abschluss freiwillig ist, zu den wichtigsten Versicherungen, die man eigentlich auch haben muss. Sie tritt dann ein, wenn durch eigenes Handeln einem Dritten ein Schaden entsteht, sofern dieser Schaden durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder durch eine Erhöhung der Gefährdung für andere resultiert, also durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Ein Nebeneffekt der Haftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz, der dadurch gewährleistet wird, dass die Versicherung Schadensfälle überprüft und so entscheidet, ob die Ansprüche von Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer gerechtfertigt sind. Ist man noch nicht im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung kann man eine günstige Privathaftpflichtversicherung online finden.