Rechtstipps zu Versicherungsverträgen
Möchte man sein Recht durchsetzen, dann trägt man in der Regel immer auch das Risiko der Kosten. Und gerade diese können sich für den Anwalt, das Gericht und die Sachverständigen schnell auf Tausende von Euros summieren. Hat man jedoch eine Rechtsschutzversicherung, dann lässt sich dieses Risiko deutlich minimieren, da die anfallenden Kosten stets vonseiten des Versicherungsgebers getragen werden. In der heutigen Zeit sind ca. 40% aller Haushalte in Deutschland Rechtsschutz versichert. Dank des World Wide Webs ist es möglich die einzelnen Versicherer schnell untereinander zu vergleichen, um eine für den persönlichen Bedarf günstige Rechtsschutzversicherung zu finden. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese dann die gesamten Kosten, sprich die Honorare für den Anwalt, die Gerichtskosten, die evtl. Vollstreckungskosten und auch die anfallenden Verwaltungskosten. Und hierbei ist es egal, ob diese gerichtlich oder außergerichtlich anfallen. Auch die Beratungskosten übernimmt solch eine Rechtsschutzversicherung. Doch sollte stets darauf geachtet werden, welchen Versicherungsschutz man wählt, denn dieser ist in der Regel als sehr unterschiedlich zu bewerten. Wer privat Rechtsschutz versichert ist, der deckt damit in den meisten Fällen keinen Rechtsstreit ab, welcher in familien- oder erbrechtlichen Fällen sowie Scheidungen benötigt wird. Im besten Fall wird hier nur die Erstberatung bei dem Anwalt übernommen. Wer einen Rechtsschutz für Mietrecht abschließen möchte, der kann dies dann meist nur gegen einen Aufpreis zubuchen und ein Berufsrechtsschutz kann nur in Kombination mit einer Privatrechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Ein Rechtstipp: Wer Geld sparen möchte, der akzeptiert bei dem Versicherungsschutz einen Selbstbehalt. Dies kann bis zu 25% die Prämie senken, wenn man einen Selbstbehalt von 150 Euro akzeptiert. Doch dann muss bei jeder streitrechtlichen Angelegenheit auch eben diese Selbstbeteiligung beigesteuert werden. Weiterhin sollte man wissen, dass der Anwalt beim Einholen der Deckungszusage behilflich sein kann. Hierfür muss der Klient diesem lediglich die Versicherungsunterlagen, sowie die nötigen Unterlagen des Rechtsstreits vorlegen. Zudem benötigt der Anwalt auch einen Nachweis über die letzte Zahlung des Versicherungsbeitrages. Doch bedenken sollte man, dass in der Regel nicht mehr als drei Rechtsfälle in einem Kalenderjahr von den Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, denn ansonsten droht die Gefahr, dass die Versicherung dem Klienten den Versicherungsschutz kündigt.