Was sind meine Rechte beim Autokauf?

Wer ein Auto kauft, sollte sich auch über seine Rechte informieren. Denn gerade der private Autokauf zum Beispiel im Internet hat gewisse Tücken. Oft werden beim Kauf immer wieder elementare Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen und es ist manchmal erstaunlich, wie unvorsichtig sich Käufer mit Zockertricks um ihr Geld bringen lassen. Aber auch der Kauf bei einem regulären Händler ist mit juristischen Fragen verbunden, die der Käufer kennen sollten, wenn er nicht zu seinem finanziellen Nachteil handeln möchte.

Korrekte Angaben

Bei einem Handel mit Autos werden oft Mängel verschwiegen, die den Wert eines Fahrzeugs mindern. Dies passiert oft bei Autohändlern, noch häufiger bei Privatverkäufen im Internet. Natürlich sollten Käufer dem Verkäufer nicht generell unlautere Absichten unterstellen. In vielen Fällen ist es auch dem Verkäufer nicht möglich, den tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs zweifelsfrei zu ermitteln. Auf jeden Fall sollte kein Kauf stattfinden, ohne dass das Fahrzeug vorher besichtigt wurde. Übrigens wissen viele Autofahrer nicht, dass Einrichtungen wie Dekra oder TÜV auf Wunsch und gegen eine Gebühr ein Wertgutachten erstellen, das den Tatsachen entspricht. Sollten sich erst nach dem Kauf Mängel ergeben, hat der Kunde zwar ein Kündigungsrecht. Den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen, dürfte sich im Einzelfall und besonders bei Privatkäufen als schwierig erweisen. Die Kosten für notwendige Reparaturen lassen sich durch Ersatzteile von www.parts2go.de senken.

Sorgfaltspflicht

Wer sein Auto im Internet kauft, sollte sowohl die Beschreibung des Wagens genau studieren und auch den E-Mail-Kontakt mit dem Käufer genau dokumentieren. Er sollte den Käufer auch gezielt nach Einzelheiten fragen, die in der Beschreibung angegeben sind und natürlich auch die Bewertungen des Käufers studieren. Werden Fragen nicht beantwortet oder wirken die Antworten aufgesetzt oder ausweichend, ergeben sich bereits Hinweise auf einen unseriösen Verkäufer.

Was die Rechtsprechung betrifft, haben Kunden bei gewerblichen Verkäufern die besseren Karten, denn dieser hat umfangreiche Prüfungspflichten und kann den technischen Zustand des Fahrzeugs beurteilen, sodass auch im Streitfall eine Täuschungsabsicht leichter nachgewiesen werden kann. Außerdem muss der gewerbliche Verkäufer eine, wenn auch technisch eingeschränkte, Gewährleistung einräumen.

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