Rechtstipp zur Gültigkeit von Gutscheinen
Sie sind ein beliebtes Geschenk – Gutscheine. Sei es, weil man Größe (bei Bekleidung) oder Geschmack des Beschenkten nicht so genau kennt, oder weil derjenige sich von mehrere Leuten Gutscheine wünscht, um sich etwas größeres leisten zu können – eigentlich sind sie ein wunderbares Geldgeschenk, das nicht ganz so unpersönlich wirkt, wie ein Geldschein in eine Karte gesteckt. Der Gutschein ist sozusagen ein “Wertpapier”, denn derjenige, der ihn erworben hat, hat ihn ja bezahlt. Im allgemeinen ist die Barauszahlung eines Gutscheines ausgeschlossen – er verpflichtet sozusagen zur Abnahme einer Leistung oder einer Ware, die damit bezahlt wurde. Oft gibt es Probleme mit der Gültigkeit, da die Anbieter von Gutscheinverkäufen eine geringere als die gesetzlich vorgeschriebene Frist verlangen wollen. Aber dafür gibt es gesetzlich eine eindeutige Regelung: Gutscheine sind 3 Jahre lang gültig, und zwar nicht ab Ausstellungsdatum, sondern ab dem 31. 12. des Jahres, an dem sie ausgestellt wurden. Eine geringere Gültigkeit ist nur dann okay, wenn sie von Aussteller und Käufer aufgrund bestimmter Umstände festgelegt und schriftlich fixiert wurde. In Österreich und der Schweiz gibt es wesentlich längere Verfallsklauseln, sofern kein Verfallsdatum auf dem Gutschein angegeben worden ist. Gutscheine kann man auch gut im Internet kaufen und ersteigern. Grundsätzlich gilt hier das Gleiche wie beim Kauf vor Ort im entsprechenden Geschäft. Achten Sie aber hier darauf, dass nicht ohne Ihr Wissen, eine geringere Gültigkeitsdauer aufgedruckt wurde. Ebenfalls sehr beliebt sind Reisegutscheine. Bei diesen verhält es sich natürlich etwas anders, wenn sie für eine bestimmte Reise oder Reiseart gekauft wurden (z.B. eine Fahrt zum Weihnachtsmarkt). Dann ist die Gültigkeit von der Sache her eingeschränkt, und der Kunde hat sich nach den Gegebenheiten zu richten. Aber prinzipiell ist zu sagen, dass ein Gutschein eine hervorragende Art ist, zweckgebunden Geld zu verschenken, dass dem Beschenkten dennoch Freiraum lässt.