Urteil: Kein Schadenersatz für Kaffee-Unfall
Fast jeder erinnert sich noch an den Fall aus den USA, bei dem eine Frau viel Geld von einer Fastfoodkette erhielt, weil sie sich mit deren Kaffee verbrüht hatte. Vielleicht war diese Geschichte auch der Grund, warum eine Frau aus Deutschland den gleichen Versuch unternahm. Allerdings erhielt sie nicht wie erwartet Schadenersatz, denn das Landgericht hat anders entschieden.
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1.500.- Euro wurden gefordert
Die Klägerin wollte Schadenersatz für Verbrühungen, die sie durch einen zwischen den Oberschenkeln abgestellten Kaffee im Pappbecher erlitten hatte. 1500.- Euro sollte die Fastfoodkette dafür als Schadenersatz bezahlen und natürlich landete der Fall vor Gericht. Das Münchner Landgericht machte sich viel Mühe und testete die Dichtigkeit der Pappbecher mit Deckel und kam dann zu folgendem Schluss:
Der Richter musste davon ausgehen, dass nicht mehr sichergestellt werden kann, dass der Deckel wirklich korrekt auf dem Pappbecher aufgebracht wurde. Schließlich wäre die Beklagte selbst dafür verantwortlich, den korrekten Sitz des Deckels zu prüfen und somit hätte sie auch kein Recht auf Schadenersatz, wenn der Deckel nicht richtig schließt. Ebenso gibt es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Amerikanische Verhältnisse wird es in Deutschland nicht geben
In Deutschland wird man sicherlich noch lange auf Urteile warten können, die in den USA für große Schlagzeilen sorgen. Hierzulande mutet man seinen Bürgern mehr Eigenverantwortung zu und das mit Recht. Schließlich gibt es im Alltag unendliche viele Situationen, in denen eine Unaufmerksamkeit Unfälle verursachen kann und wenn dann der Verkäufer oder Hersteller gleich verklagt werden könnte, würde niemand mehr etwas produzieren oder verkaufen wollen. Scharfe Küchenmesser oder heiße Herdplatten sind Unfallquellen, die jeder Erwachsene kennt und es wäre undenkbar, wenn hier die Hersteller nach jedem Unfall zur Verantwortung gezogen werden könnten. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten denkt man allerdings ein wenig anders, wie das Urteil der Richter dort beweist und vielleicht kommt dort schon bald eine Klage wegen zu kalter Eiswürfel auf den Tisch, die dann nach amerikanischem Recht entschieden werden muss.