Vertrag per Handschlag
Um einen Vertrag abzuschließen, bedarf es nicht automatisch der Schriftform. Ein Vertrag kommt auch auf Basis einer Absprache oder einer mündlichen Vereinbarung zustande, also auch per Handschlag. Danach gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Vertrag per Handschlag schließt also Sondervereinbarungen in der Regel aus und setzt voraus, dass die Vertragspartner die Regeln und ihre Pflichten kennen. Es handelt sich um eine rechtsgültige Vereinbarung und im Schadenfall können die Vertragspartner ihre Forderungen auch vor Gericht einklagen.
Verträge per Handschlag sind branchenabhängig. Sie werden manchmal auf dem Bau, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe eingegangen etwa bei der Bestellung eines Essens und sollten im Zweifelsfalle, das heißt, wenn es um höhere Summen geht, immer in Anwesenheit von Zeugen abgeschlossen werden. Sie ersparen Zeit und Aufwand, setzen aber auch hohes Maß an rechtlicher Integrität der Vertragspartner voraus. Ein typischer Vertrag per Handschlag ist der Anschlussauftrag eines Kunden, der bereits Leistungen bezogen und bezahlt hat. Wird eine ähnliche Arbeit erneut geordert, genügt der einfache Hinweis auf den letzten Vertrag und die Konditionen. Lediglich eine kurze Beschreibung oder der Fertigstellungstermin müssen erneut mitgeteilt werden.
Der Handschlagvertrag dient also hauptsächlich dazu, den Bedürfnissen einer bestimmten Branche Rechnung zu tragen und überflüssigen Aufwand zu ersparen, wie bei Sportwetten. Es wäre etwas absurd, wenn der Kellner einer Pizzeria von einem Kunden erst eine schriftliche Bestätigung seiner Bestellung fordern würde oder ein freier Mitarbeiter einer Agentur einen anwaltlichen Vertrag bei jedem erneuten Auftrag. Schriftlichkeit dient der Absicherung, zeigt aber auch die Reserve, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber entgegenbringt.