Vorlagen für die fristgerechte Kündigungen

Eine Kündigung ist immer dann erforderlich, wenn eine der Vertragsparteien einen laufenden Vertrag beenden möchte. Die meisten Verträge können ausschließlich in schriftlicher Form gekündigt werden. Damit diese rechtssicher ausgesprochen wird, gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. Wer seinen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen möchte, der sollte, neben einer höflichen Formulierung, stets auch auf den korrekten Inhalt achten. Hierzu gehört insbesondere, die Kündigung zu einem rechtlich einwandfreiem Datum auszusprechen. Damit bei der Kündigung keine wichtigen Aspekte vergessen werden, empfiehlt es sich, eine Vorlage für die fristgerechte Kündigung zu nutzen. Vorlagen für die verschiedensten Kündigungen bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen an. Auch im Internet können die Vorlagen auf verschiedenen Seiten heruntergeladen werden.

Wichtige Inhalte der fristgerechten Kündigung

Arbeitnehmer sind zwar nicht verpflichtet den Grund der Kündigung anzugeben, jedoch ist es durchaus möglich zu erwähnen, dass man beispielsweise aufgrund einer neuen beruflichen Herausforderung oder eines Umzugs in eine andere Stadt kündigen möchte. Sinnvoll ist es zudem den letzten Arbeitstag sowie die noch vorhandenen Urlaubstage in der Kündigung anzugeben. Erwähnt werden muss in der Kündigung in jedem Falle aber auch, dass es sich hier um eine fristgerechte Kündigung handelt. Dazu gehört die Bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnis sowie einen Dank an das Unternehmen für die angenehme Zusammenarbeit in die Kündigung. Generell ist es empfehlenswert, sich im guten vom bisherigen Arbeitgeber zu trennen.

Unter die Kündigung gehört in jedem Fall auch die handgefertigte Unterschrift. Wie bei allen Kündigungen gilt, dass diese dem Empfänger vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen muss. Wer kündigt, sollte das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein senden. Dadurch lässt sich der Eingang der Kündigung jederzeit nachvollziehen. Am besten bittet man den Empfänger bereits in der Kündigung um Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes kann natürlich auch persönlich beim Arbeitgeber abgegeben werden. In diesem Fall sollte sich der Arbeitnehmer jedoch die Abgabe der Kündigung mit Datum bestätigen lassen.

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