Widerruf von abgeschlossenen Verträgen
Es ist nach wie vor ein Irrglaube, dass jeder geschlossene Vertrag nachträglich noch widerrufen werden kann. Wird ein Vertrag geschlossen, dann ist dieser zunächst einmal auch gültig und die Verbraucher können diese nicht einfach widerrufen, nur weil Sie beispielsweise später feststellen, sich einen bestimmten Artikel doch nicht leisten können. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, welche es doch noch möglich machen einen Vertrag nachträglich noch zu widerrufen oder gar zu kündigen. Zudem besteht für alle Vertragsarten die Möglichkeit einer Anfechtung, wenn beispielsweise eine der Vertragsparteien getäuscht oder sogar bedroht worden ist. Dies muss dann natürlich auch bewiesen werden.
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Widerrufsmöglichkeiten bei Verträgen
Wer eine Ware direkt im örtlichen Ladenlokal kauft, der hat hier eher schlechte Karten, wenn er sich die Sache bzw. den Kauf später noch einmal anders überlegt. Liegt nämlich kein Mangel bei der Ware vor, so kann der Kaufvertrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Auch ein persönlich erteilter Reparaturauftrag ist bindend und kann später nicht widerrufen werden.
Etwas anders sieht es bei Verträgen aus, welche zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei der Freizeitgestaltung abgeschlossen werden. Diese können in der Regel auch innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss noch widerrufen werden. Für den Fall, dass der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung erhalten hat oder diese nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht, dann kann der Vertrag sogar innerhalb von 6 Monaten widerrufen werden. Eine zweiwöchige Widerrufsfrist gilt zudem auch bei Geschäften, die über das Internet abgeschlossen wurden. Allerdings muss hier nicht extra eine Widerrufsbelehrung unterschrieben werden. Es reicht aus, wenn diese auf der jeweiligen Webseite vorhanden ist. Kaufverträge mit einem Versandhandel können ebenfalls widerrufen werden, indem der bestellte Artikel innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückgesendet werden.
Widerrufsregelungen bei Internationalen Verträgen
Bei internationalen Verträgen kommt es auf den Gerichtsstand des jeweiligen Unternehmens an. Deshalb können hier keine einheitlichen Aussagen getroffen werden. Eine fachgerechte Beratung über internationale Verträge erhalten Verbraucher unter anderem bei Rechtsanwälten oder Verbraucherberatungen. Diese helfen auch, wenn sich ein Unternehmen weigert, einen rechtmäßigen Widerruf zu akzeptieren. Soll ein Vertrag beispielsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, dann empfiehlt sich in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.