Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Die Zahlungsmoral vieler Unternehmer und Privatleute lässt zu wünschen übrig und sorgt beim Geschäftspartner zumindest für Unmut.

Glaubt man den Statistiken, so ist in Deutschland bereits jetzt jeder Zehnte überschuldet und zahlungsunfähig – Tendenz steigend! Die Gründe hierfür sind vielfältig und liegen bei Privatpersonen beispielsweise an einer plötzlichen Arbeitslosigkeit, bei immer mehr Leuten jedoch auch an einem maßlosen Konsum.

Abgesehen von der Verschuldung der Konsumenten, bekommen auch die Unternehmen, die auf ihren Forderungen sitzen bleiben meist schnell finanzielle Schwierigkeiten. Man stelle sich vor, dass der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seine Rechnung nicht begleicht. Im Einzelfall wird dies sicherlich nicht ins Gewicht fallen, mehren sich diese Zahlungsausfälle jedoch, so steht auch der Unternehmer bald finanziell mit dem Rücken zur Wand. Kann beispielsweise die Lieferanten nicht mehr zahlen, kann keine Krankenversicherungsleistungen mehr abführen und unter Umständen auch keine Löhne und Gehälter mehr überweisen. Es droht die Insolvenz.

Damit es jedoch nicht dazu kommt, haben Gläubiger die Option, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, um letztendlich ihre Forderung einklagen bzw. vollstrecken zu können.

Die einzelnen Schritte des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eines der schnellsten und auch günstigsten Mittel, um gegen den Schuldner einen sogenannten Vollstreckungstitel zu erwirken. Mit diesem Vollstreckungstitel können dann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. D. h., sollte keine Zahlung erfolgen, so kann der Gerichtsvollzieher mit der Angelegenheit der Forderungseintreibung beauftragt werden. Des Weiteren wird hierdurch die Verjährung der Forderung verhindert, da durch das gerichtliche Mahnverfahren die Zahlungsverpflichtung nun ganze 30 Jahre besteht. Sollte der Schuldner also irgendwann wieder zu Geld kommen, so kann durch den erwirkten Vollstreckungstitel erneut an den Schuldner herangetreten werden.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist im Grunde nichts anderes, wie ein reguläres Gerichtsverfahren. Allerdings darf hierbei nur Geld eingeklagt werden und nicht mehr beispielsweise die Herausgabe der zuvor gelieferten Ware.

Ein weiterer Unterschied zu einer regulären Verhandlung besteht aber auch darin, dass der zuständige Richter beim gerichtlichen Mahnverfahren nicht prüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Der Gläubiger stellt seinen Antrag vor Gericht, der Schuldner bekommt den Mahnbescheid zugestellt und hat sich nun dazu zu äußern (beispielsweise mit einem Widerruf) oder aber er zahlt oder reagiert gar nicht. Im letzteren Fall erkennt er die Forderung an und der Gläubiger darf vollstrecken.

All dies bedeutet natürlich nicht, dass der Gläubiger sein Geld tatsächlich auch bekommt. Der gerichtliche Mahnbescheid ist in der Regel jedoch ein wirksames Mittel, um den einen oder anderen Schuldner dann doch noch umzustimmen, die Schuld irgendwie zu begleichen.

Ein Anwalt muss für das gerichtliche Mahnverfahren übrigens auch nicht zwingend eingeschaltet werden. Der Mahnbescheidvordruck kann in jedem gut sortierten Schreibwarengeschäft oder online ausgefüllt werden. Schlaumachen sollte man sich vor dem Kauf im Ladenlokal jedoch beim zuständigen Amtsgericht, ob im eigenen Gerichtsbezirk noch das manuelle Verfahren oder aber bereits das automatisierte Mahnverfahren zum Tragen kommt. Hierfür gibt es zwei unterschiedliche Vordrucke. Die Kosten für solch einen Vordruck liegen bei rund 15 Euro.

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