Eine Erstberatung dient dem Mandanten dazu, sich einen ersten Überblick über die Problematik zu verschaffen. In einem derartigen Gespräch ist in Erfahrung zu bringen, was überhaupt auf jeden Einzelnen zukommt. Diese informative Beratung erfolgt in der Regel mündlich oder schriftlich. Der Mandant hat dabei die Aufgabe, dem Anwalt alle die Thematik betreffenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine vorher vereinbarte Gebühr zu zahlen. Weiterhin liegt es bei der zu beratenden Person, sämtliche Unterlagen und Dokumente, die mit der Sache im Zusammenhang stehen zu diesem Termin mitzubringen respektive dem Anwalt auszuhändigen. Die Gebühr, die von einem Mandanten für eine Erstberatung zu entrichten ist, kann unterschiedlich hoch sein. Jedoch ist die maximale Höhe gesetzlich vorgeschrieben. Demnach darf einem Mandanten für eine Erstauskunft nicht mehr als 190 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie einer Ausgabenpauschale in Rechnung gestellt werden. Ein höheres Honorar darf der Anwalt nur verlangen, wenn der Mandant sich damit einverstanden erklärt. Für den Anwalt besteht keine Beratungspflicht. Sollte sich der Rechtsstreit in die Länge ziehen, hat jeder Beratungssuchende eine Option, bei seiner Rechtsschutzversicherung nachzufragen, ob eine Kostenübernahme stattfinden kann. Bestimmte Rechtsstreitigkeiten erfordern eine fachliche Beratung von einem Rechtsanwalt. Viele der verfügbaren Anwälte haben sich auf ein rechtliches Themengebiet spezialisiert. Trotzdem ist es so, dass jede Fachkraft in der Lage ist, eine allgemeine Rechtsberatung zu geben. Bevor eine Erstberatung in Anspruch genommen wird, stellen sich zunächst drei Fragen. Die erste Frage setzt sich damit auseinander, ob eine Beratung wirklich notwendig ist und am Ende den gewünschten Erfolg bringt. Die anderen beiden Überlegungsansätze beziehen sich auf die damit verbundenen Kosten. Was kostet eine Beratung und wer kommt gegebenenfalls für die Kosten auf? Menschen haben die Möglichkeit, sich zu allen erdenklichen Themen beraten zu lassen. So kann ein Rechtsanwalt auch über alle Punkte, die es zu beachten gilt, wenn es um einen Beamtenkreditgeht, informieren.