Wie steht es mit der Haftung von Wertgegenständen in Hotelsafes?
Bei privaten Urlaubsreisen und bei Geschäftsreisen wird häufig die Übernachtung im Hotel gewählt. Für Geschäftsreisende ist ein Hotelzimmer recht praktisch, vor allem dann, wenn es im Zentrum liegt und der Tagungs- oder Besprechungsort gut erreichbar ist. Auch bei Städtereisen sind Hotels eine gute Option, ebenso für Pauschalurlaube und Wellnessreisen. Für die Dauer des Aufenthalts ist das Zimmer im Hotel praktisch der Ersatz für das Zuhause. Und genau hier liegt manchmal auch ein Problem. Denn während man sein Zuhause in der Regel einbruchsicher geschützt hat, muss man sich im Hotel auf die Sicherheitsvorkehrungen des Hoteliers verlassen. Das gilt auch für die Wertgegenstände im Zimmer.
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Diebstahl im Hotel
Tresore sind für viele Menschen in ihrem Haus keine Besonderheit mehr. Sie lagern darin ihr Bargeld, ihren Schmuck, wichtige Dokumente oder auch Waffen. Für die Dauer des Aufenthalts in einem Hotel muss man mit dem Hotelsafe vorliebnehmen, alternativ gibt es im Zimmer einen Zimmertresor oder einen Wandsafe. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn Wertgegenstände aus dem Hotel entwendet werden? Grundsätzlich sollten Wertgegenstände immer im Hotelsafe eingeschlossen werden. Das Zimmer muss beim Verlassen geschlossen und darf keinesfalls offen gelassen werden. Sollte dennoch ein Diebstahl geschehen, muss der Hotelgast sofort die Hotelleitung informieren und den Diebstahl bei der Polizei anzeigen. Das Protokoll wird später für die Versicherung benötigt.
Haftung für Wertgegenstände im Hotel
Wenn eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wurde, dann tritt diese ein, wenn aus dem Zimmer- oder Hotelsafe etwas gestohlen wird. Wer keine Versicherung hat, bleibt bei einem einfachen Diebstahl auf dem Schaden sitzen, denn wenn der Dieb nicht ertappt wird, kann man ihn auch nicht haftbar machen. Wenn allerdings das Hotel seine Sicherungspflicht vernachlässigt und damit groß fahrlässig gehandelt hat, muss es haften. Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Zimmersafe nicht ausreichend befestigt ist oder wenn der Schlüssel zum Hotelsafe an einer leicht zugänglichen Stelle aufbewahrt wurde. Bei direkter Buchung im Hotel, haftet der Hotelier, handelt es sich um eine Urlaubsreise, die über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, dann ist dieser der Vertragspartner.