Dresscodes – sie lockern sich allerorts. Seien es die Ärzte, die in ihrer Praxis ohne weißen Kittel behandeln – oder die Banker, die sich seit mehreren Jahren ihren „casual Friday“ günnen und dann in Jeans und Pullover zur Arbeit erscheinen. Aber eine Domäne war dem Kleiderzwang bisher noch verblieben – nämlich die der Juristen. Bis heute gilt für vor Gericht erscheinende Anwälte nämlich der so genannte Robenzwang. Sie müssen bis heute bei Verhandlungen eine Robetragen, sozusagen als Symbol der Zugehörigkeit zu einer juristischen Kaste und zur Erleichterung der Verhandlung mit den ebenso gewandeten Richtern auf Augenhöhe. Indessen lockt mittlerweile Freiheit, nach fast 300 Jahren wohlgemerkt. Die Robenpflicht geht auf Kaiser Wilhelm zurück, welcher im Jahre 1726 verfügte, dass die „…advocati wollene schwarze Mäntel…bis unter das Knie…“ zu tragen hätten. Ein Diktat, das sich recht schnell unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern etablierte und zum Diktat wurde. Erst mit der 68er-Bewegung kam Kritik an der ihrer Meinung nach verstaubten Robe auf und die ersten Anwälte klagten. So ein Jurist, der 1969 die Verpflichtung zur Einhaltung jenes Dresscodes als Eingriff in seine Berufsfreiheit empfand, vor Gericht ohne Robe erschien, daraufhin von den Richtern abgelehnt wurde und nur zuschauen, aber keine Erklärungen für seinen Mandanten abgeben durfte. Die ablehnende Entscheidung jener Richter wurde vom Bundesverfassungsgericht 1970 schließlich bestätigt und damit schien zunächst das Ende der Roben-Diskussion gekommen. Eben nur zunächst, denn seit dem 1.April 2009 müssen Anwälte vor den Berliner Gerichten keine Robe mehr tragen. Erreicht wurde dies durch die Änderung der „Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflege-Organe“. Somit stellt sich einerseits die Frage, ob die Berliner Anwälte von nun an so wie damals Otto Schily in Jeans vor die hohe Gerichtsbarkeit treten werden, zum Anderen lodert erneut die Diskussion darüber auf, ob die Robenpflicht vielleicht grundsätzlich als überholt anzusehen ist und daher an allen deutschen Gerichten aufgehoben werden sollte.